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Büroräumlichkeiten zu vermieten
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    Beitrag: #5
    RE: Büroräumlichkeiten zu vermieten
    22.03.2009, 20:23, Uhr
    (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2009, 21:21 von Sir Fritz Grimpen.)

    Hiermit werden die Mietrechte von 400 qm, vorhanden im Konsorzirat für Wirtschaft, an die M&P übertragen. Dies beinhaltet Toiletten und Büroräume. Der Flur bleibt weiterhin öffentlich. Des weiteren garantiert das Konsorzirat für Wirtschaft hiermit, dass sich keine Anwaltskanzleien im Gebäude des Konsorzirats für Wirtschaft, mit Ausnahme der hauseigenen Kanzlei, ansiedeln dürfen. Dies gilt auch für schon angesiedelte Kanzleien, außer für die M&P.
    Der Mieter ist verpflichtet, dem Staate monatlich 2000 MM zu zahlen.

    Fritz Grimpen

    Ich glaube, das dürfte reichen.

    Reichskanzler von Devon a. D.
    Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D.
    Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D.
    Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D.
    Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D.
    Senator im Dreikönigsland a. D.
    Bundesminister für Verteidigung a. D.
    Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D.
    Bundesminister für Justiz a. D.
    Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.

    Es war einmal - Jetzt ist es nicht mehr.
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    RE: Büroräumlichkeiten zu vermieten - von Sir Fritz Grimpen - 22.03.2009, 20:23

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