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Zuständigkeitssonderregelung
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    Beitrag: #3
    RE: Zuständigkeitssonderregelung
    25.09.2009, 14:05, Uhr

    Da das Militär in eine der drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative einzusortieren ist, ist die nächste Gewalt die Exekutive, die ausführende Gewalt. Die Exekutive besteht aus Präsident, Militär und Regierung, dabei steht das Militär zwischen den Ministern und dem Kanzler, die Weisungsbefugnisse wären sonst so aufgebaut, dass jederzeit ein Militärputsch durch den Präsidenten ausgelöst werden könnte. Zwar ist unser derzeitiger Präsident kein korrupter Präsident, das Gegenteil wird von ihm aber auch in einigen Fällen behauptet, aber wäre unser Präsident korrupt und unterstünde das Militär einzig und allein dem Präsidenten, dann wäre eine Verhinderung von einem Militärputsch nicht durch den Kanzler möglich, die Verhinderung der Abschaffung der Demokratie ist jedoch Aufgabe des Kanzlers, also steht die Ordnung folgendermaßen: Präsident > Kanzler > (Militär, Regierung <> Minister)

    Dies bedeutet, dass der Kanzler dem Präsidenten untersteht, das Militär und die Regierung unterstehen dem Kanzler, die Regierung untersteht den Ministern und die Minister unterstehen der Regierung.

    Dieses System ist die einzige demokratische Rechtsstruktur, die uns ermöglicht, größere Schäden durch Inkompetent des Präsidenten abzuwenden.

    Reichskanzler von Devon a. D.
    Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D.
    Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D.
    Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D.
    Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D.
    Senator im Dreikönigsland a. D.
    Bundesminister für Verteidigung a. D.
    Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D.
    Bundesminister für Justiz a. D.
    Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.

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    RE: Zuständigkeitssonderregelung - von Sir Fritz Grimpen - 25.09.2009, 14:05
    RE: Zuständigkeitssonderregelung - von Arthur IV. - 20.02.2010, 14:45,

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