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Grundlagenvertrag mit Anturien - Druckversion

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Grundlagenvertrag mit Anturien - Jeanne Duchamp - 09.01.2012

G R U N D L A G E N V E R T R A G
zwischen der
Adelsrepublik Anturien
und dem
Seereich Aquatropolis

Die Hohen Vertragschließenden Seiten eingedenk ihrer Verantwortung für die Erhaltung des Friedens, in dem Bestreben, einen Beitrag zur Entspannung und Sicherheit zu leisten, geleitet von dem Wunsch, zum Wohle der Menschen in den beiden Staaten die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zu schaffen, sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

Die Adelsrepublik Anturien und das Seereich Aquatropolis erkennen sich gegenseitig diplomatisch an.

Artikel 2

Die Parteien wenden zu Friedenszeiten in ihren Beziehungen diplomatische Prinzipien an. Dies bedeutet insbesondere:

a) Sie erkennen an und respektieren ihre gegenseitige territoriale Integrität und ihre politische Unabhängigkeit.
b) Sie erkennen an und respektieren ihr gegenseitiges Recht auf ein friedvolles Leben.
c) Sie nehmen Abstand von Drohungen oder dem Einsatz von Gewalt und bemühen sich um eine Lösung von Streitfragen mit friedlichen Mitteln

Artikel 3

Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt am Tage nach dem Austausch entsprechender Noten in Kraft.




Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Hohen Vertragschließenden Seiten diesen Vertrag unterzeichnet.
Geschehen in New Aqua City am 25.11.2011,

Für die Adelrepublik Anturien
[Bild: unterschrift_winterberg.png]
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Reichsregent Ernst Otto von Winterberg

Für das Seereich Aquatropolis
[Bild: pic8_1238356958.gif]
Volkstribunin Jeanne Duchamp