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Grundlagenvertrag mit Dionysos - Druckversion

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+---- Thema: Grundlagenvertrag mit Dionysos (/showthread.php?tid=1640)



Grundlagenvertrag mit Dionysos - Sir Fritz Grimpen - 24.10.2009

Ich möchte hiermit dem Kongress den Grundlagenvertrag mit Dionysos bekannt machen. Ein Veto kann bis Montag eingelegt werden, jedoch nur mit der absoluten Mehrheit der Stimmen.

Zitat:
Grundlagenvertrag

zwischen

der Republik Dreikönigsland

und

der Republik Dionysos.



Artikel 1 - Anerkennung

Die Staaten erkennen sich gegenseitig als autonom und souverän bis auf weiteres an.

Artikel 2 - Verbot eines Angriffkrieges

Ein Angriffkrieg gegen einen Staat, welcher mit einem Vertragspartner verbündet ist, ist verboten und führt zur sofortigen Beendigung dieses Grundlagenvertrages.

Artikel 3 - Botschaften

Alle Vertragspartner entsenden Botschafter in alle Staaten aller Vertragspartner und akzeptieren die geltenden Gesetze auf den Botschaften anderer Staaten.

Artikel 4 - Kündigung

Dieser Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt von jedem Vertragspartner oder durch den Verstoß gegen eine Vorschrift unter Vorbehalt gekündigt werden.



RE: Grundlagenvertrag mit Dionysos - Ceville - 24.10.2009

Handlung
Legt ein Veto ein