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6 Gesetze, 6 Abstimmungen - Druckversion

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6 Gesetze, 6 Abstimmungen - Sir Fritz Grimpen - 22.10.2009

1. Gesetz: Bundesgesetz über die Ausschüsse des Senates

Zitat:Bundesgesetz über die Ausschüsse des Senates (Kurz: Senatsausschussgesetz, SaG)
[/HR]

§ 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.

§ 2 Regelungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Zusammensetzung und die Sitzungen der Senatsausschüsse.

§ 3 Ausschüsse

(1) Für folgende Bereiche sind Senatsausschüsse notwendig:
1. Auswärtiges
2. Verteidigung
3. Petitionen
(2) Die restlichen Ausschüsse werden von den Senatoren zum Beginn einer Wahlperiode vorgeschlagen und vom Senatspräsidenten angenommen oder abgelehnt.
(3) Der Senatspräsident kann im Falle eines Vorschlages eine Abstimmung über einen Ausschuss durch die Senatoren ausrufen.

§ 4 Zusammensetzung

(1) Die Senatsausschüsse werden vom Senatspräsidenten zusammengesetzt.
(2) Fraktionen müssen in Senatsausschüssen gleich verteilt sein.

§ 5 Präsidenten

Jeder Ausschuss wählt zu Beginn seiner Amtszeit einen Präsidenten, welcher die Sitzungen des Ausschusses leitet.

§ 6 Ablauf der Sitzungen

Die Senatsausschusssitzungen laufen folgendermaßen ab:
1. Prüfung der Anwesenheit der Mitglieder
2. Abarbeitung der Anträge des Präsidiums
3. Bearbeitung von Anträgen des Senates und des Kongresses
4. Einbringung und Bearbeitung von Anträgen der Mitglieder

Werte Senatoren, die Abstimmung über dieses Gesetz beginnt hiermit. Stimmberechtigt sind alle Senatoren und die Stimme ist bei den freundlichen Damen in der Senatorenlobby abzugeben.

Zitat:[_] Dafür
[_] Dagegen