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Bildungsverordnung - Druckversion

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Bildungsverordnung - Hank Scorpio - 03.10.2009

Bildungsverordnung

§1 Schulpflicht

(a) Im Gouvernement Altes Seereich gilt eine allgemeine Schulpflicht.

(b) Schulpflichtig sind alle Büger des Gouvernements im Alter zwischen 6 und 16 Jahren.

© Es gibt keine Ausnahmen von der Schulpflicht.


§2 Kosten

(a) Der Besuch einer Schule oder Universität ist kostenlos.

(b) Bücher und andere Lernmaterialien werden von Gouvernement gestellt.


§3 Organisation

(a) Die Organisation des Schulsystems obliegt der Abteilung für Wissen und Bildung der V.A.S.



Aquatropolis, 03.10.2009
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in Kraft getreten:03.10.2009letzte Änderung:-Status:gültig
Art der Änderung:-