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Neuordnungsgesetz - Druckversion

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Neuordnungsgesetz - Hank Scorpio - 04.09.2009

Neuordnungsgesetz

§1 Besitz- und Nutzungsrechte

1.1. Bestehende Besitz- und Nutzungsrechte auf die folgenden Dinge sind bei der VAS geltend zu machen.
1.1.1. Land- und/oder Wasserflächen,
1.1.2. Bodenschätze,
1.1.3. Gebäude,
1.1.4. Maschinen, Fahrzuege und sonstige Gerätschaften.

1.2. Werden keine Ansprüche innerhalb der vorgegebenen Frist geltend gemacht, fallen alle Besitz- und Nutzungsrechte an die VAS.


§2 Anspruchsberechtigte

2.1. Anspruchsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

2.2. Natürliche Personen müssen die aquatropolisische Staatsbürgerschaft inne haben.

2.3. Ausländische Unternehmen haben kein Anspruchsrecht.


§3 Nachweispflicht

3.1 Ansprüche auf die in §1.1 ff. Dinge sind mit schriftlichen Dokumenten zu belegen.
(SimOff: Ein Link zum entsprechenden Post recht. Es muss nicht wirklich ein Vertrag etc. vorhanden sein. Ein Gespräch mit einer zuständigen Person reicht.)

3.2. Die Nachweispflicht liegt beim Anspruchsberechtigten.


§4 Form

4.1. Anträge auf Besitz- und Nutzungsrechte müssen zwingend die folgenden Angaben beinhalten
4.1.1. Name des Unternehmens/Organisation wenn es sich um eine juristische Person handelt,
4.1.2. Vor- und Zuname,
4.1.3. Wohnort,
4.1.4. Art des Anspruchs,
4.1.5. Kopie des Nachweisdokuments (SimOff: Link, siehe 3.1.).

§5 Fristen

5.1. Anträge auf die Besitz- und Nutzungsrechte können bis zum 13.09.2009 gestellt werden.

5.2. Bei Nichteinhaltung der Frist verfallen alle Ansprüche.

5.3. Die Anträge sind bei der zuständigen Abteilung der VAS einzureichen.

5.4. Bereits gestellte Anträge sind gültig.



Aquatropolis, 04.09.2009
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in Kraft getreten:09.09.2009letzte Änderung:-Status:gültig
Art der Änderung:-