Seereich Aquatropolis
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James Bont
Tot ... oder doch nicht?
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Dr. iur. James Bont
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Kommissarischer Präsident a. D.
Bundesminister für Verteidigung und Militär a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.

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RE: Das Loch ohne Boden 1.0.0  (Geschrieben am 25.03.2010 um 17:47 Uhr)
Handlung
Denkt nochmals kurz nach.

Gut, ich habe das Dreikönigsland für ein paar Monate geführt. Lummerland hat sich abgespalten und die gesamte Ordnung ist zusammengebrochen.

Handlung
Tritt an das Loch und springt hinein
RE: Sitz des Volkstribun  (Geschrieben am 21.12.2009 um 18:22 Uhr)
Bundespräsidium Dreikönigsland

Sehr geehrte Frau Jeanne Duchamp,

die Republik Dreikönigsland und ihr Präsident geben im Namen des Volkes und Gottes folgendes bekannt: Das Lummerland wird vom Dreikönigsland abgespalten. Die Republik Dreikönigsland wird sofortig aufgelöst. Das Staatsgebiet geht an das Seereich Aquatropolis zurück. Staatsverträge werden aufgelöst.

Bitte halten Sie dies bis zum 1. Januar 2010 geheim.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. James Bont, Kongresspräsident der ehemaligen Republik Dreikönigsland.
RE: Rücktritt  (Geschrieben am 19.12.2009 um 22:06 Uhr)
Das wird zu kompliziert. Dazu müsste nämlich erst eine Gesetzgebung getroffen werden. Aber ich hoffe, der zukünftige Kanzler Frimpen wird Sie mit gutem Gewissen als Bundesminister einsetzen.
RE: Rücktritt  (Geschrieben am 18.12.2009 um 23:08 Uhr)
Wäre meine Politik ein Werk Satans, so wäre meine Politik urheberrechtlich geschützt. Da meine Politik dies jedoch nicht ist, muss man annehmen, dass
a) meine Politik kein wissenschaftliches Werk ist oder
b) meine Politik kein Werk von Satan ist.
RE: Rücktritt  (Geschrieben am 18.12.2009 um 17:13 Uhr)
Die Bibel? Ich lese nicht aus diesen gesellschaftskritischen Werken vor.
Rücktritt  (Geschrieben am 18.12.2009 um 16:53 Uhr)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Präsident,

ich gebe hiermit meinen Rücktritt als Kanzler der Republik Dreikönigsland und als Senator bekannt. Ich sehe mich nicht mehr in der Lage, diese beiden Posten mit gutem Gewissen auszuführen. Einzig den Posten als Präsidenten werde ich bis zu den Neuwahlen am 2. März 2010 behalten.

Gemäß dem Grundgesetz muss der Senat einen neuen Senatspräsidenten und Kanzler wählen. Ich schlage hiermit gemäß Art. 40 Abs. 1 GG den Senator Kritz Frimpen als Kanzler vor.
RE: Dr. Dumm Dumms Büro  (Geschrieben am 11.12.2009 um 18:47 Uhr)
Telefonat
DKL ist für uns die Abkürzung für das Dreikönigsland, ein Gebiet auf Terek Nor, welches autonom ist. Ansonsten würden wir Interesse an einem neuen Plenarsaal für den Kongress von uns haben.
RE: Sitz des Regierungschefs  (Geschrieben am 11.12.2009 um 18:33 Uhr)
Da müssen wir das Kabinett neu strukturieren.
RE: [Plenarsitzung] 4-3  (Geschrieben am 11.12.2009 um 18:31 Uhr)
Zitat:A. Problem und Ziel

Das Grundgesetz der Republik Dreikönigsland enthält eine Unmenge an schwammigen Formulierungen im Abschnitt 2 [Der Bund und die Länder]. Diese Formulierungen behindern zum Teil die Arbeit des Kongresses, des Senates, der Bundesregierung, der Länder und des Staatspräsidiums. Betroffen sind um genau zu sein die Artikel 15 Abs. 2, 16, 17 Abs. 2, 18 und 19. Es wird von Mehrheiten geredet, welche keine besondere Begründung haben und keinen Zweck erfüllen, außer die Arbeit der staatlichen Organe zu behindern. Wir wollen die Behinderungen durch schlechte Formulierungen aufheben.

B. Lösung

Die Lösung ist die neue Formulierung der Artikel 15 bis 19 des Grundgesetzes. Wir schlagen folgende Wortlaute vor:

Artikel 15: „(1) Die Länder der Republik Dreikönigsland können sich auf Wunsch einer Bürgerpetition mit Zustimmung eines Volksentscheides in allen betroffenen Ländern neu gliedern.
(2) Die Neugliederung darf nur dazu gebraucht werden, die Arbeit von Ländern nach Bundesgesetzen zu gewährleisten und um die Unabhängigkeit von Volksgruppen zu garantieren.


Artikel 16 fällt weg.

Artikel 17: „(1) Länder stehen solange unter Bundeszwang, bis sie eine durch das Volk oder dessen Volksvertretung anerkannte Verfassung haben.
(2) Die Verfassung muss auf die Gültigkeit dieses Grundgesetzes hinweisen, wenn sie nicht vor dem 1. September 2009 beschlossen wurde.


Artikel 18: „(1) Ein Land darf sich vom Bunde nicht abwenden, außer der Kongress möchte dies aufgrund der Beeinträchtigung der Ausübung von Aufgaben von hohen Bundesbehörden oder das Volk möchte dies aufgrund von kulturellen Unstimmigkeiten.
(2) Das Volk kann kulturelle Unstimmigkeiten in Form einer Bürgerpetition dem Kongress mitteilen, welcher eine Abspaltung initiiert.
(3) Wenn ein Land abgespalten werden soll, so muss dieser Antrag vom Volke der betroffenen Länder in einer Volksabstimmung angenommen werden.


Artikel 19: „(1) Ein Land kann zum Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten, wenn es im selben Zuge auch die bereits beschlossenen Gesetze des Bundes und die gewählten Volksvertretungen akzeptiert.
(2) Ein Land kann nur zuwandern, wenn es an das Staatsgebiet des Dreikönigslandes grenzt.


C. Alternativen

Wir sehen keine Alternativen.

Dr. James Bont
Dr. Fritz Grimpen

[/hr]
Anhang 1 – Gesetzentwurf

§ 1 Änderung der Artikel 15 und 17 bis 19

(1) Der Wortlaut des Artikels 15 des Grundgesetzes wird folgendermaßen angepasst: „(1) Die Länder der Republik Dreikönigsland können sich auf Wunsch einer Bürgerpetition mit Zustimmung eines Volksentscheides in allen betroffenen Ländern neu gliedern.
(2) Die Neugliederung darf nur dazu gebraucht werden, die Arbeit von Ländern nach Bundesgesetzen zu gewährleisten und um die Unabhängigkeit von Volksgruppen zu garantieren.


(2) Der Wortlaut des Artikels 17 des Grundgesetzes wird folgendermaßen angepasst: „(1) Länder stehen solange unter Bundeszwang, bis sie eine durch das Volk oder dessen Volksvertretung anerkannte Verfassung haben.
(2) Die Verfassung muss auf die Gültigkeit dieses Grundgesetzes hinweisen, wenn sie nicht vor dem 1. September 2009 beschlossen wurde.


(3) Der Wortlaut des Artikels 18 des Grundgesetzes wird folgendermaßen angepasst: „(1) Ein Land darf sich vom Bunde nicht abwenden, außer der Kongress möchte dies aufgrund der Beeinträchtigung der Ausübung von Aufgaben von hohen Bundesbehörden oder das Volk möchte dies aufgrund von kulturellen Unstimmigkeiten.
(2) Das Volk kann kulturelle Unstimmigkeiten in Form einer Bürgerpetition dem Kongress mitteilen, welcher eine Abspaltung initiiert.
(3) Wenn ein Land abgespalten werden soll, so muss dieser Antrag vom Volke der betroffenen Länder in einer Volksabstimmung angenommen werden.


(4) Der Wortlaut des Artikels 19 des Grundgesetzes wird folgendermaßen angepasst: „(1) Ein Land kann zum Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten, wenn es im selben Zuge auch die bereits beschlossenen Gesetze des Bundes und die gewählten Volksvertretungen akzeptiert.
(2) Ein Land kann nur zuwandern, wenn es an das Staatsgebiet des Dreikönigslandes grenzt.


§ 2 Wegfallen des Artikels 16

Der Artikel 16 des Grundgesetzes fällt weg.

SimOff
Ansonsten sind hier die Drucksachen der 4. Wahlperiode (Jetzt) zu finden. Auf den Titel klicken.
RE: [Plenarsitzung] 4-3  (Geschrieben am 08.12.2009 um 22:11 Uhr)
Damit ist die Anklage nicht beschlossen. Wir gehen über zu Tagesordnungspunkt 3. Die erste Lesung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes auf Drucksache 4-3. Die Abgeordneten Grimpen und Bont schlagen eine Überweisung an den Rechtsausschuss vor. Wer nimmt den Antrag an?
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