Seereich Aquatropolis

Normale Version: Verordnung zur Regelung der Versorgung mit Informationen durch Unternehmen
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
.
Verordnung zur Regelung der Versorgung mit Informationen durch Unternehmen


Unternehmen der Rechtsformen AG, GmbH, Ltd. und SupPE sind ab sofort verpflichtet, umfassende Informationsseiten, die über die Tätigkeiten, die Angestellten, die Produkte, die Außenstellen, die Gesellschafter und die Kontaktdaten informieren. Diese Seiten können als PDF oder als Website veröffentlicht werden. Spätestens am 15.2.2008 muss jedes Unternehmen, das in den oben genannten Ausdruck passt, eine solche Seite besitzen. Sollte eine solche Seite trotzdem nicht zur Verfügung stehen, dann wird ein Ermittlungsverfahren wegen Schädigung der Plicht zur Versorgung mit Informationen eingeleitet. Ausnahmen werden durch den Antrag zur Erzeugung einer Ausnahme des Typs 5 (AzEeAdT5) beantragt und müssen mit einem bürokratischen Grund verbunden sein.

Diese Verordnung tritt am 10.02.2008 um 12.00 Uhr in Kraft.
.
.
Handlung
Nimmt die Verordnung zur Kenntnis und lässt sie in einem Aktenordner verschwinden
.
Sehr geehrter Herr Grimpen,
was exakt meinen Sie mit:

"jedes Unternehmen, das in den oben genannten Ausdruck passt"

Sprechen Sie jetzt nur von Unternehmen, die in einer dieser Gewerbeformen angemeldet wurden, oder auch von Unternehmen, die eine dieser Gewerbearten innehaben könnten. Im Speziellen, zählt der Doppel D Konzern und der Seehof zu den informationspflichtigen Unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen,

[img]./galerie/images/pic33_1228676197.png[/img]

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Horst Joseph Dumm Dumm,

bitte beachten Sie, dass das Konsorzirat für Wirtschaft keinerlei Rechtsberatung leistet. Bitte wenden sie sich an einen Anwalt oder an die zuständige Verbraucherinformationsstelle.

Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Grimpen
Hiermit ergeht folgende Umformulierung:
Verordnung zur Regelung der Versorgung mit Informationen durch Unternehmen



Unternehmen der Rechtsformen AG, GmbH, Ltd. und SupPE sind ab sofort verpflichtet, umfassende Informationsseiten, die über die Tätigkeiten, die Angestellten, die Produkte, die Außenstellen, die Gesellschafter und die Kontaktdaten informieren. Diese Seiten können als PDF oder als Website veröffentlicht werden. Spätestens am 15.2.2008 muss jedes Unternehmen, das die Rechtsform einer AG, GmbH, Ltd. und SupPE besitzt1, eine solche Seite besitzen. Sollte eine solche Seite trotzdem nicht zur Verfügung stehen, dann wird ein Ermittlungsverfahren wegen Schädigung der Plicht zur Versorgung mit Informationen eingeleitet. Ausnahmen werden durch den Antrag zur Erzeugung einer Ausnahme des Typs 5 (AzEeAdT5) beantragt und müssen mit einem bürokratischen Grund verbunden sein.

1) Unternehmensformen siehe amtliches Unternehmensregister

Diese Verordnung tritt am 10.02.2008 um 12.30 Uhr in Kraft.
[AKG]