Seereich Aquatropolis

Normale Version: Überprüfung einer Verfügung
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Hiermit bitte ich das hohe Gericht zu prüfen, ob die angehängte Verfügung rechtskräftig ist.

Zitat:Hiermit verfüge ich, dass die FvonW Holding durch den plötzlichen und unerwarteten Tod von Frederik von Wirt an die Staatliche Gesellschaft zum Auffang von Unternehmen geht, bis die FvonW Holding durch die Zentralsandbank liquidiert wird, um weiter an den Erben mit Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 500 MM geleitet zu werden.
So wahr mir Gott helfe.

Regierungskonsorzirat für Wirtschaft und Finanzen, 1.2.2009
Rechtskräftig durch Verordnung des Vizekonsorzirats für Wirtschaft und Finanzen
Handlung
Wartet auf eine Antwort vom Friedensrichter
Ah, Herr Grimpen... Von den kleinen Mädchen zurück? 8)
Warten Sie auf was?
Ja. Ich möchte, dass dieser Antrag bearbeitet wird, da er für die Produktivität meiner Behörden notwendig ist.
Sagen Sie mal, Herr Grimpen...Sie kandidieren doch auch. Deswegen, weil wir keinen Richter haben, bis die Wahl zu Ende ist. Richtig?
In dieser Sache ergeht folgende Entscheidung:
v.Wirths Besitz ist in der bestehenden Form und vollständig an die Erben zu übergeben.
Die allein entscheiden über die Verwendung.
(08.02.2009 23:37)Lady Enigma schrieb: [ -> ]In dieser Sache ergeht folgende Entscheidung:
v.Wirths Besitz ist in der bestehenden Form und vollständig an die Erben zu übergeben.
Die allein entscheiden über die Verwendung.

Meine Besitztümer wurden verpfändet.
Im Gerichtsverfahren gab es keine Einigung der Richter ! Nein, schlimmer. Der Volkstribun pfändete alles wegen einer lächerlichen Forderung von 105T MM die ich wegen dem Bürgerkrieg nicht zahlen konnte.

Daher fordere ich eine Entschädigung !

Seereich Aquatropolis
Nationalgericht

In der Sache:

Silvio Soprano
- Kläger -

gegen

Seereich Aquatroplis
vertreten durch die Volkstribunin Jeanne Duchamp

- Beklagtes -

wegen

Schadenersatz

ergeht folgender Beschluss:

Die Klage wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Eine Verhandlung findet nicht statt


Begründung:

1. Alle sich aus den beklagten Vorgängen möglicherweise ergebenden Ansprüche sind verjährt.
2. Eine Klage hat daher offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.

[Bild: siegel_gericht.gif]

gez. Azrael Stupidos
Friedensrichter