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Normale Version: Verfügung über FvonW Holding
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Hiermit verfüge ich, dass die FvonW Holding durch den plötzlichen und unerwarteten Tod von Frederik von Wirt an die Staatliche Gesellschaft zum Auffang von Unternehmen geht, bis die FvonW Holding durch die Zentralsandbank liquidiert wird, um weiter an den Erben mit Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 500 MM geleitet zu werden.
So wahr mir Gott helfe.

Regierungskonsorzirat für Wirtschaft und Finanzen, 1.2.2009
Rechtskräftig durch Verordnung des Vizekonsorzirats für Wirtschaft und Finanzen
Hiermit gebe ich bekannt , bei nicht zurücknahme dieser Verfügung zu Klagen,weil Herr Grimpen (Besitzer von Grimpen Holding),so die fehlende Konkurrenzsituation für Grimpen Holding zu nutzen und der FvonW AG zu schaden.
Um mich zufrieden zu stellen , nehmen sie die Verfügung zurück oder bezahlen sie eine Entsprechende Entschädigung von etwa 10.000 MM.
Bitte beruhigen sie sich. Die FvonW Holding muss sich nur im Besitz einer Person befinden. Und da Frederik von Wirt tot ist, wird die FvonW Holding nur an die SGzAvU gegeben, da sonst die FvonW Holding keine Grundlage für ihre Existenz hat. Ich möchte nicht nur andeutungsweise einen Marktvorteil für Grimpen Holding erlangen. Ich habe dazu kein Interesse, da ich nur im Interesse der Regierung handeln muss.

Ich bin auch nur ein gewöhnlicher Bürokrat.
Meine Meinung bleibt bestehen!

Bitte handeln sie nun so wie sie meinen , handeln sie falsch konnten sie ja oben lesen was passiert ;)
Wissen sie überhaupt, auf was meine Handlung beruht? Ein Unternehmen ohne Besitzer wäre innerhalb von 48 Stunden zu pfänden, ohne, dass der Erbe auf das Unternehmen einen Anspruch hätte. Die SGzAvU ist nur eine staatliche Auffanggesellschaft. Sie ist da, um verwaiste oder beschädigte Unternehmen aufzufangen. Ich kann natürlich meine Verfügung annulieren, aber vorher werde ich ein Gericht klären lassen, ob meine Verfügung rechtens ist. Und das werde ich jetzt machen.