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Normale Version: Befehl No. 3 vom 28.02.2017 zur Präzisierung der Amtsbez. in der Prov. Regierung
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Befehl No. 3 zur Präzisierung der Amtsbezeichnungen in der Provisorischen Regierung

1. Der Leiter bzw. die Leiterin der Provisorischen Regierung wird Erster Volksbeauftragter bzw. Erste Volksbeauftragte genannt.

2. Die übrigen Mitglieder der Provisorischen Regierung werden Volksbeauftragter bzw. Volksbeauftragte genannt.
Dieser Amtsbezeichnung kann das dem Volksbeauftragten bzw. der Volksbeauftragten zugeteilte Sachgebiet hinzugefügt werden.

Die Provisorische Regierung
gez. Biberhausen