Seereich Aquatropolis

Normale Version: Befehl No. 2 vom 17.02.2017 zur Einführung einer Ersatzwährung
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Eiland Neu Frankenfels


Abschrift! Befehl ausgefertigt am 17.02.2017, Punkt 6. zuletzt geändert am 28.02.2017 gez. Biberhausen

Befehl No. 2 zur Einführung einer Ersatzwährung

1. Das Eiland führt mit sofortiger Währung eine Ersatzwährung ein.
2. Diese Währung heißt Frankenfelser Batzen (amtliche Abkürzung FB) , der 100 Frankenfelser Pringel (amtliche Abkürzung FPr) entspricht.
3. Der Gegenwert der Ersatzwährung wird durch eingelagerte volkseigene Naturalien geschaffen.
4. Bei Einlösung einer Banknote am Sitz der Provisorischen Regierung werden Naturalien in Form von Ernte- und Jagderträgen, gewonnenen Bodenschätzen, Süßwasser und sonstigen Waren im Gegenwert des Banknoten-Nennwertes herausgegeben.
5. Der Gegenwert der Naturalien wird mit Befehl festgelegt und bekanntgemacht.
6. In Ermangelung einer Präge- oder Druckanstalt werden die Banknoten zu 5, 10 und 50 Pringel, sowie zu 1, 2, 5 und 10 Batzen handschriftlich auf Papier und mit der eigenhändigen Unterschrift der Provisorischen Regierung ausgegeben.
6. Es werden Münzen zu 5, 10 und 50 Pringel und Münzen zu 1, 2 und 5 Batzen, sowie Banknoten zu 10, 25, 50 und 100 Batzen herausgegeben.
7. Banknoten tragen den Text: Banknote / Diese Banknote entspricht dem Wert von …… Die Provisorische Regierung des Eilandes Neu Frankenfels zahlt dem Überbringer dieser Banknote an ihrem ständigen Sitz jederzeit und ohne weiteren Legitimationsnachweis eingelagerte volkseigene Naturalien im Gegenwert des auf dieser Banknote angegebenen Nennwertes aus.
8. Strafbestimmung: Wer Banknoten fälscht, verändert oder gefälschte und veränderte Banknoten in Umlauf bringt, wird mit Arrestierung in der Regierungs-Poterne bis zu einem Jahr bestraft.

Die Provisorische Regierung
gez. Biberhausen