05.01.2009, 16:26
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Mindestverdienstgesetz
Der Mindestverdienst für fest Angestellte ist Verdienstgruppe V,
ehrenamtliche oder neben Angestellte haben einen Mindestverdienst von Verdienstgruppe I.
Seine Majestät,
José Pedro Marques
.Der Mindestverdienst für fest Angestellte ist Verdienstgruppe V,
ehrenamtliche oder neben Angestellte haben einen Mindestverdienst von Verdienstgruppe I.
Seine Majestät,
José Pedro Marques