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Normale Version: Weisungen & Verordnungen des Wissenschaftskonsorzirates
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- Weisungen & Verordnungen -
Verordnung betreffend Versorgungsstufen Staatlicher Krankenanstalten

Das Wissenschaftskonsorzirat gibt bekannt, dass staatliche Krankenanstalten(Kliniken, Hospitäler, Krankenhäuser) mit Ausnahme von militärischen Krankenanstalten in folgende Versorgungsstufen einzuteilen und entsprechend auszurüsten sind.

Versorgungsstufe A:

Aufgabe: Krankenhaus zur Regelversorgung
Geeignet für die Grundversorgung ländlicher und periphärer Regionen, sowie zur Grundversorgung in kleineren und mittleren Städten (bis max. 10.000 Einwohner)

Mindestausstattung (Abteilungen):

- Chirurgie
- Innere Medizin
- Notfall-Ambulanz
- Rettungswache mit mind. 1 Krankenwagen

Ferner müssen Einrichtungen für Anästhesiologie, für Röntgendiagnostik und für die Vornahme von Obduktionen vorhanden sein und durch Fachärzte des betreffenden Sonderfaches betreut werden.
Zusätzliche Abteilungen können bei entsprechendem Bedarf angeschlossen werden.

Jährliches Budget: mind. 150.000 MM


Versorgungsstufe B:

Aufgabe: Krankenhaus zur Schwerpunktversorgung
Geeignet für die Grundversorgung größerer Regionen und Städte (bis 30.000 Einwohner) sowie die Versorgung darüber hinaus.
Zusätzlich müßen die entsprechenden Krankenhäuser für die Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten eingerichtet sein.

Mindestausstattung (Abteilungen):

- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Innere Medizin
- Kinderheilkunde
- Neurologie und Psychiatrie
- Orthopädie
- Unfallchirurgie
- Urologie
- Notfall-Ambulanz
- Rettungswache mit mind. 4 Krankenwagen

Ferner müssen Einrichtungen für Anästhesiologie, für Hämodialyse, für Strahlendiagnostik und -therapie sowie Nuklearmedizin, für Physikalische Medizin, und für Intensivpflege vorhanden sein.
Weiters müssen eine Anstaltsapotheke, ein Pathologisches Institut sowie ein Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik geführt werden.
Zusätzliche Abteilungen können bei entsprechendem Bedarf angeschlossen werden.

Jährliches Budget: mind. 350.000 MM


Versorgungsstufe C:

Aufgabe: Krankenhaus zur Maximalversorgung
Geeignet für die Grundversorgung größerer Regionen und Städte (ab 50.000 Einwohner) sowie die Versorgung darüber hinaus.
Zusätzlich müßen die entsprechenden Krankenhäuser für die Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten eingerichtet sein.
Krankenhäuser der V-Stufe C sind als Lehr- & Universitätskliniken einzurichten, entsprechend finden Lehre und Forschung in entsprechenden Bereichen der Anstalten statt.

Mindestausstattung (Abteilungen):

- Einrichtung wie Versorgungstufe B
- Rettungswache mit mind. 4 Krankenwagen

Ferner sind Bereiche für Lehre und Forschung einzurichten.
Zusätzliche Abteilungen können bei entsprechendem Bedarf angeschlossen werden.

Jährliches Budget: mind. 650.000 MM

sonstiges
Krankenanstalten der Versorgungstufen B und C sind, wenn Sie in größeren Städten vorhanden sind immer im Verbund mit mehreren Stufe B & C Krankenanstalten einzurichten, da eine Flächendeckende Abdeckung durch lediglich eine Anstalt der entsprechenden Versorgungsstufe bei einer größeren Stadt wie beispielsweise New Aquacity nicht machbar ist.



New Aquacity, am 21.Juli 2012

Ing. Henry Morbus
- Referat für Gesundheitsversorgung -

SimOff

Diese Verordnung soll keine überbordende Bürokratie oder Einschränkung der Medizin-Sim bringen.
Ich habe Sie als Simausgestaltungs-Hilfe angelegt, ich denke es hilft bei wenig ausgestalteten Orten wie NAC oder einem Nest auf Tangoran um den Medizinischen IDs einen Grundrahmen zu geben.
Meinungen dazu bitte im Simoff-Forum bin für Kritik natürlich offen ;-)

RL-Referenzen:

- Wikipedia
- Österr. Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Fassung vom 21.07.2012