Seereich Aquatropolis

Normale Version: Erläuterung zur Verfassung
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Werte Volkstribunin,

der uns mittlerweile gut bekannte Herr Vodoo hat erneut eine Anfrage gestellt. Er ersucht um eine Klarstellung zum Verfassungsparagraphen über das Verbot von Experimenten an Menschen.
Ob es nötig ist, eine offizielle Erläuterung zur Verfassung herauszugeben, liegt in ihrem ermessen.

Meine Einschätzung ist, eine ausformulierte Version ihres Statements vom Tag der Verfassungsverkündung in der Nationalbibliothek zu hinterlegen, um in Zukunft übereifrigen Klagen n dieser Richtung einen Riegel vor zu schieben. Anbei befindet sich ein Entwurf zu einem entsprechenden Text.
Auf Herrn Vodoos Anfrage bezüglich der Vorgeschriebenen Zulassungsverfahren habe ich ebenfalls eine Antwort vorbereitet. In Anbetracht der kürzlich durch Vodoo erhobenen Klage hielt ich es aber für klüger, ihre Meinung dazu einzuholen bevor ich sie sende.

Weiterhin habe ich erfahren, das Herr Vodoo sein Unternehmen , die Vodoo Green Punkt Company, auf den Bereich des Medikamentenvertriebs ausgeweitet hat. Dieser ist nicht durch die in seinem Antrag auf Unternehmensgründung beschriebene Art des Unternehmens abgedeckt, laut dem seine Tätigkeit nur eine Wiederbelebungs- und Recyclinganlage sowie eine Aufzucht- und Besserungsanstalt für Fleischfressende Pflanzen umfasst. Seinem Antrag auf Unternehmensgründung wurde nebenbei erwähnt noch nicht einmal stattgegeben.

Weiterhin stützt er sich trotz allem immer noch auf die irrige Annahme hier im Seereich seien die üblichen Testverfahren für Medikamente (insbesondere Testreihen mit freiwilligen Testpersonen) verboten, was natürlich Unsinn ist. Da er nach eigener Aussage Medikamente auf den Markt bringt, die unzureichend getestet sind, gefährdet er das Leben von Reichsbürgern und verstößt somit gegen die Verfassung. Soll eine Klage eingeleitet werden oder ihm noch die Chance gelassen werden diese Tätigkeiten einzustellen?

Erläuterung zu Artikel 8 Absatz 4 der Verfassung des Seereiches

Das Verbot bezieht sich auf Experimente an Menschen, die ohne das Einverständnis der Testperson durchgeführt werden.
Sollte eine Person sich aus freien Stücken und unter Kenntnis aller Risiken dazu Entscheiden, einen Beitrag zur Forschung durch Teilnahme an einem Experiment zu leisten, so ist dies natürlich legal, da das Seereich der Wissenschaft und Forschung verpflichtet ist (Verfassung Artikel 8, Absatz 1).

Sehr geehrter Herr Vodoo,

im Seereich verkaufte Medikamente, Kosmetika und Drogen müssen natürlich verfassungskonform sein. Dies bedeutet im besonderen, dass sie hinreichend getestet sein müssen, um das Recht der Bürger auf Leben (Verfassung Artikel 1, Absatz1) nicht zu verletzen. Die zur Durchführung dieser Tests benutzten Verfahren müssen natürlich auch verfassungskonform sein. Dazu ist insbesondere Artikel 8 Absatz 4 der Verfassung zu beachten.
Notiz: Herr Vodoo hat soeben seine Anfrage zurückgezogen.
Ah ja.

Trotzdem sollte dieser Sachverhalt eindeutig geklärt werden...


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