18.04.2010, 14:44
Im Bezug auf die Anfrage, ob die persönliche Anwesenheit eines Anwärters auf die Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung notwendig ist, wurde folgende Entscheidung getroffen:
Zitat:Original von Pilot PirxUrteil gefällt durch: Pilot Pirx
Selbstverständlich ist ein persönliches Erscheinen erforderlich, schon wegen der Identitätsprüfung.