Seereich Aquatropolis

Normale Version: Gründung der Aquamiliz
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Hiermit wird, autorisiert durch den Beschluss der Volkstribunin Jeanne Duchamp vom 11.11.09, die Gründung der Aquamiliz bekannt gegeben welche die Aufgabe hat die reguläre Aquamarine nach Bedarf bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Jeder Bürger der seine Wehrpflicht abgeleistet hat und nicht der Reserve der Aquamarine oder der Aquamarine selbst angehört hat sich automatisch als Mitglied der Miliz zu betrachten, allen anderen Bürgern steht es ab Vollendung des 16. Lebensjahres frei am Training der Miliztruppen teilzunehmen. Eine Teilnahme am Training der Miliz vor Vollendung des 16. Lebensjahres bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des jeweiligen Vormundes.

Im Regelfall ist jeder Milizionär verpflichtet zwei Mal jährlich für mehrere Tage an einer Übung teilzunehmen, eine Freistellung von dieser Pflicht ist nur bei zwingenden Gründen möglich.

Die Aquamiliz dient primär dem Zwecke der Landesverteidigung, die Aushebung von Miliztruppen zur Unterstützung im Verteidigungsfall liegt im Ermessen der Aquamarine vertreten durch die vor Ort befindlichen Standortkommandos. Eine Mobilisierung zur Unterstützung der Aquamarine auf Auslandseinsetzen kann nach Bedarf durch die Regierung des Seereichs beschlossen werden.

Zur Ausstattung der Miliztruppen werden an allen relevanten Standorten Ausrüstungsdepots errichtet welche durch die Aquamarine bewacht werden, eine Ausgabe von Waffen erfolgt nur nach Freigabe durch das jeweilige Standortkommando oder die OFL bzw. die Flottenleitstelle Altes Seereich innerhalb der Grenzen des Gouvernements.

gez.

Major Rau Le Creuset,

kommissarischer Leiter des Flottenhauptquartiers