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Normale Version: Gesetz zur Wahl des Senates im verfassungsergänzenden Sinne
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Zitat:Gesetz zur Wahl des Senates im verfassungsergänzenden Sinne
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§ 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.

§ 2 Regelungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Wahl des Senates als Ergänzung zu den Wahlbestimmungen zum Grundgesetz und das Auszählungsverfahren.

§ 3 Kandidaten

1. Für den Senat darf jeder Staatsbürger kandidieren.
2. Eine Kandidatur muss spätestens 5 Tage, frühestens 100 Tage vor der Senatswahl bekanntgegeben werden.
3. Staatsbürger, welche im schweren Maße gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen haben, sind zur Kandidatur nicht berechtigt.

§ 4 Wahl

1. Die Wahl findet in 3 Wahlländern statt und wird durch die jeweilige Landesinstitution ausgeführt.
2. Sollte ein Wahlland nicht in der Lage sein, eine Wahl durchzuführen, wird die Wahl in diesem Land durch den Bund ausgeführt.

§ 5 Stimmen

1. Jeder Wähler hat 5 Stimmen, welche unterschiedlich gewichtet sind.
2. Die erste Stimme entspricht einer Stimme, die zweite Stimme einer halben, die dritte Stimme einer Viertel, die vierte Stimme einer Achtel und die fünfte Stimme einer Sechzehntel Stimme.

§ 6 Auszählung

Für die Bereitstellung der benötigten Ressourcen zur Auszählung sind die Länder zuständig.

§ 7 Bestimmung der Abgeordneten

Jeder Kandidat, der mehr als Alle der Stimmen der Kandidaten unter 7 prozentigem Anteil auf sich vereinigen kann, sitzt im Senat und hat volles Wahlrecht.

§ 8 Änderung

Dieses Gesetz kann nicht dahingehend geändert werden, dass die Senatswahl ungerecht durchgeführt wird.

Einmal abstimmen. Wahlberechtigt sind Düsterstein, Ceville und Grimpen.

Zitat:[_] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung
Zitat:[X] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung
[X] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung
Gegen Punkt 3.3. Alle meine früheren Reiche beschäftigten ausschließlich solche Regenten.
Gut, erstmal ist das Gesetz angenommen. Nächstes Gesetz.

Zitat:Gesetz zur Änderung des Senatswahlgesetz I
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§ 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.

§ 2 Regelungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Änderung des Paragraphen 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Wahl des Senates im verfassungsergänzenden Sinne.

§ 3 Aufhebung von Paragraph 3 Absatz 3

Der Paragraph 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Wahl des Senates im verfassungsergänzenden Sinne wird bis auf weiteres aufgehoben.

Zitat:[_] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung

Zitat:[X] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung
Handlung
Mit dem Kopf auf Senatsbanktisch fällt und Schild hochhebt.

daführ *gähn*
Angenommen. Wird sofort veröffentlicht.
Und wann ist Mittagspause? Mir knurrt der Magen...
Handlung
Zu Cevilkasper.

Verstehen Sie die Gesetze?
Fragen Sie mal, in der Kantine, ob es noch was gibt, ich hab auch etwas Hunger vom ganzen Schreiben.
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