Seereich Aquatropolis

Normale Version: Steuergesetz
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Steuergesetz

§1 Steuerpflicht

1. Steuerpflichtig sind alle Bürger des Seereiches Aquatropolis mit Wohnsitz im Gouvernement Altes Seereich und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Steuerpflichtig sind Unternehmen die
2.1. ihren Firmensitz,
2.2. oder eine Niederlassung im Gouvernement Altes Seeriech haben.


§2 Gemeinwohlsteuer

1. Die Geimeinwohlsteuer dient der Finanzierung von Einrichtungen des Gemeinwohls. Diese sind
1.1. Krankenstationen und -häuser,
1.2. öffentlicher Personennahverkehr,
1.3. Bildungs- und Kultureinrichtungen.

2. Die Gemeinwohlsteuer ist sowohl von Bürgern als auch Unternehmen zu entrichten.

3. Der Gemeinwohlsteuerpflicht unterliegen alle Einkommen aus einer Beschäftigung sowie der Erlös aus Verkäufen.
3.1. Es gilt die folgende Staffelung:
3.1.1. Einkommen bis 1000 MM sind pauschal mit 50 MM zu besteuern.
3.1.2. Einkommen ab 1500 MM sind pauschal mit 70 MM zu besteuern.
3.1.3. Einkommen ab 3000 MM sind pauschal mit 150 MM zu besteuern.
3.1.4. Einkommen ab 5000 MM sind pauschal mit 210 MM zu besteuern.

4. Für Unternehmen bertägt sie 3% des monatlichen Unternehmensgewinns.


§3 Unternehmenssteuer

1. Die Unternehmenssteuer dient dem Ausbau und Unterhalt der Infrastruktur.

2. Sie bertägt 5% des monatlichen Unternehmensgewinns.


§4 Inkrafttretung

1. Dieses Gesetz tritt mit sofortiger Wirkung in kraft.


§5 SimOff-Zusatz

1. Dieses Gesetz dient allein der Ausgestaltung und ist nicht auf die Spieler und ihre Unternehmen anzuwenden, da Aquatropolis keine funktionierende WiSim besitzt.



Aquatropolis, 24.08.2009
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in Kraft getreten:29.07.2009letzte Änderung:-Status:gültig
Art der Änderung:-