Seereich Aquatropolis

Normale Version: Angebot bezüglich Lebensmitteln
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Verehrte Regentin,

wie sie wissen produziert Scorpio Industries seit längerer Zeit Lebensmittel.
Da wir derzeit unserern eigenen Bedarf mehr als decken können, wären wir an einem Handelsabkommen mit dem Seereich interessiert.
Derzeit könnten wir ihnen unterschiedliche Getreide-, sowie Gemüsearten anbieten.

Falls sie Interesse an der Versorgung der Bevölkerung haben, bitten wir sie sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Hochachtungsvoll
[img]./galerie/images/pic1_1247137630.png[/img]
Geschätzte Regentin,

möglicher Weise habe ich mich in meinem letzten Schreiben falsch ausgedrückt.
Scorpio Industries möchte seine Lebensmittel an sie, den Staat Aquatropolis verkaufen.

Hochachtungsvoll

[img]./galerie/images/pic1_1247137630.png[/img]
Sehr geehrte Regentin,

momentan können wir ihnen 100.000 Tonnen Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer) pro Jahr anbieten. Der Preis läge bei 50 MM/t.
Hinzu kämen etwa 30.000 Tonnen Gemüse (Tomaten, Gurken, Kohl, Kartoffeln) zu einem Preis von 85 MM/t.

Mit freundlchen Grüßen
[img]./galerie/images/pic1_1247137630.png[/img]
Handlung
Schickt der regentin einen Vertrag.

Vertrag

zwischen

dem Seereich Aquatropolis
- Käufer -

und

Scorpio Industries
- Verkäufer -

§1 Vertragsgegenstand
(a) Scorpio Industries verpflichtet sich jährlich 100.000 Tonnen Getreide sowie 30.000 Tonnen Gemüse an das Seereich Aquatropolis zu liefern.

§ 2 Gültigkeitszeitraum
(a) Der Vertrag tritt am 24.08.2007 in Kraft und endet eine Woche nach der Kündigung des Vertrages durch eine der Parteien.

§ 3 Liefertermin
(a) Der Verkäufer verpflichtet sich die in §1 genannte Menge in an Lebensmittel umgehend nach der Ernte an den Käufer zu liefern.
(b) Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

§ 4 Vertragsstrafen
(a) Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teillieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet.
(b) Die Vertragsstrafe beträgt pro verspätetem Werktag zehn Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf eintausend Muschelmark je Teillieferung begrenzt.
© Kann die gelieferte Menge aufgrund von höherer Gewalt nicht geliefert werden ist keine Vertragsstrafe fällig.

§ 5 Preisvereinbarungen
(a) Der Preis beträgt zehn Muschelmark pro Tonne.

§ 6 Zahlungsbedingungen
(a) Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am fünften Tag nach Erhalt der Ware beim Verkäufer eingeht.
(b) Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Menge der gelieferten Ware.

§ 7 Lieferbedingungen
(a) Die Ware wird an die vom Käufer genannten Adressen bzw. Orte geliefert.
(b) Die Lieferung ist kostenlos.
© Die Lieferung erfolgt in Teilen und richtet sich nach der Erntezeit.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware vor bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer.

§ 9 Zusatzvereinbarung
(a) Der Käufer verpflichtet sich die Ware in den vom Verkäufer gelieferten Säcken zu verteilen.

§ 10 Schriftformklausel
(a) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 10 Vereinbart und zweifach unterzeichnet

Aquatropolis, den 24.08.2007

[img]./galerie/images/pic1_1247137630.png[/img]
(Verkäufer)



(Käufer)