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Normale Version: Grundgesetzfragmente
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Da noch kein komplettes Grundgesetz vorliegt, hier einige Fragmente:

--- Die Wahl des Präsidenten findet aller 3 Monate statt. Kandidieren dürfen alle Staatsbürger. Wählen dürfen alleStaatsbürger, die innerhalb der letzten 14 Monate ein simoff-Posting im Dreikönigsland verfaßt haben und bis zum Zeitpunkt von 14 Tagen vor der Wahl den staatsbürgerschaftsstaatus besaßen. ---

--- Der Präsidentschaftskandidat muß vor seiner Wahl bekannt geben, wen er als Hochkanzler einsetzen wird. ---

--- Dem Hochkanzler unterstehen alle Zivilbehörden und die Polizei, das Militär und die außenpolitische Hoheit nterstehen dem Präsidenten. Zivile Maßnahmen des Präsidenten können vom Hochkanzler rückgängig gemacht werden, außenpolitische Maßnahmen des Hochkanzlers können vom Präsidenten rückgängig gemacht werden. ---

--- Der Hochkanzler kann nicht vor Ablauf einer Amtsperiode vom Präsidenten entlassen werden. ---

--- Über Gesetze ist im Senat abzustimmen. ---