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Befehl No. 9 vom 03.07.17 zur Einführung eines Eiländischen Amtssiegels
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Barbarella BiberhausenOptionen
Erste Volksbeauftragte

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    Beitrag: #1
    Befehl No. 9 vom 03.07.17 zur Einführung eines Eiländischen Amtssiegels
    03.07.2017, 22:27, Uhr

    Eiland Neu Frankenfels

    Befehl No. 9 vom 03.07.17 zur Einführung eines Eiländischen Amtssiegels

    1. Zum heutigen Tage wird zur Beglaubigung von Urkunden oder zur Herstellung eines amtlichen Verschlusses von Gegenständen oder Behältnissen das Eiländische Amtssiegel eingeführt.

    2. Das Eiländische Amtssiegel zeigt mittig das Wappen des Eilandes. Als Siegelumschrift ist "Eiland Neu Frankenfels" sowie die siegelführende Stelle anzugeben.

    3. Das Eiländische Amtssiegel darf ausschließlich von der Ersten Volksbeauftragten oder einer von Ihr mit Befehl zugelassenen Stelle geführt werden.

    4. Wer Siegelbruch begeht, das Amtsiegel unberechtigt führt oder verfälscht wird für mindestens ein Jahr in den Kerker der Mahreksburg geworfen.

    Die Erste Volksbeauftragte
    gez. Biberhausen


    Anlage 1 zum Befehl No. 9 vom 03.07.2017

    Das Siegel der Ersten Volksbeauftragten.
    [Bild: i5160bztw31.jpg]
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