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Befehl No. 4 vom 09.03.2017 zur öffentlichen Widmung des Eilway 1
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Barbarella BiberhausenOptionen
Erste Volksbeauftragte

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    Beitrag: #1
    Befehl No. 4 vom 09.03.2017 zur öffentlichen Widmung des Eilway 1
    09.03.2017, 20:19, Uhr
    (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.03.2017, 23:21 von Barbarella Biberhausen. Grund: Grammatik/Rechtschreibung)

    Eiland Neu Frankenfels


    Befehl No. 4 zur öffentlichen Widmung des Eilway 1

    1. Nach Fertigstellung des Eilway 1 von Kap Kusch nach Windsorweiler widme ich diese überregionale Straße hiermit dem öffentlichen Volksverkehr.
    2. Die auf dem Eilway fahrenden Fahrzeuge haben stets Vorrang.
    Eine Kreuzung des Eilways durch Personen und andere Fahrzeuge ist nur erlaubt, wenn kein auf dem Eilway verkehrendes Fahrzeug in Sichtweite ist.
    3. Von der Eilway-Meisterei wird eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 35 Stundenkilometern auf dem Eilway empfohlen.

    gez. Biberhausen, Erste Volksbeauftragte.

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