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Gespräch mit Eva Bratl
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Tywin LannisterOptionen
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Beitrag: #21
RE: Gespräch mit Eva Bratl
18.11.2012, 12:54, Uhr

Sie sagen die Trägerrakete wäre bereits vorhanden. Wie sieht es mit einem Kontrollzentrum und einem Stützpunkt für die Raketenstarts aus ?

Welche Art von Unterstützung würde Illyria konkret für sein Raumfahrtprogramm benötigen ?

[Bild: i4769bnwqed.png]
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Eva BratlOptionen
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Beitrag: #22
RE: Gespräch mit Eva Bratl
19.11.2012, 19:39, Uhr
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.11.2012, 19:53 von Eva Bratl. Grund: Grammatik/Rechtschreibung)

Der Stützpunkt wäre soweit vorhanden.
Das Kontrollzentrum ist noch in der Bauphase.

Wir bräuchten fachmännische Unterstützung seitens eurer Wissenschaftler.
Hilfe wird im Bereich des Starts der Rakete, der Entlassung des Satelliten und besonders wünschenswert wäre eine Kooperation beim Projekt der Sonde und des Weltraumteselkops.

Was die Wirtschaftsbeziehungen angeht, habe ich mir die Freiheit genommen und etwas weitergemacht. Ich habe einen Grundvertrag ausgearbeitet.

Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Illyria und dem Kaiserreich Devon

Paragraph 1 - Diplomatische Anerkennung
(1)Die Bundesrepublik Illyria und das Kaiserreich Devon bestätigen mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages ihre gegenseitige diplomatische Anerkennung.
(2)Beide Staaten erkennen die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen ihrer Länder an.

Paragraph 2 - Botschaften
(1)Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern.
(2)Das Botschaftspersonal erhält diplomatische Immunität gemäß den hergebrachten völkerrechtlichen Grundsätzen sowie nationalem Recht.
(3)Das Botschaftsgelände darf vom Gastland nicht ohne Erlaubnis durch die Staatsgewalt betreten werden.
(4)Botschaftspersonal und Botschaftsgelände müssen sich an das jeweilige nationale Recht des Gastlandes halten.

Paragraph 3 - Neutralitätsverpflichtung
Die Unterzeichner verpflichten sich, gegenseitige kriegerische Aktionen zu unterlassen. Auch Einmischungen bei Konflikten mit Dritten sind zu unterlassen, außer die eigene Außenpolitik befürwortet deratiges Vorgehen.

Paragraph 4 - Innenpolitik
(1)Die Unterzeichner verfplichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.
Konstruktive Kritik ist aber erlaubt und erwünscht.
(2)Die Unterzeichnerstaaten streben eine justizielle Zusammenarbeit der jeweiligen Ermittlungsbehörden an, die dazu dient, den Frieden und die Innere Sicherheit zu erhalten.
In Verbrechen gegen den Frieden, volksverhetzerischen Maßnahmen, des Landes- sowie des Hochverrats verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zu einer Kooperation in Sachen gegenseitiger Einsichtsnahme und technischer Unterstützung, soweit dies möglich und billigend ist.
(3)Weiterhin verpflichten sich die Vertragsstaaten, polizeilich gesuchte Bürger des jeweils anderen Staates auf Anfrage an den Vertragspartner auszuliefern, insofern diesen Personen weder Todesstrafe noch Folter erwartet. Die Auslieferung an Drittstaaten ist untersagt.

Paragraph 7 Handel
(1)Beide Vertragsparteien öffnen ihre Grenzen für den gegenseitigen Warenhandel.
(2) Private Zölle bei Warenhandel bzw. Ein- und Ausfuhr zwischen den Vertragsparteien sind aufgehoben.
(3) Gewerbliche Zölle bei Warenhandel bzw. Ein- und Ausfuhr zwischen den Vertragsparteien liegen bei maximal 5 % des Warenwertes.
(4) Beide Vertragsparteien ermöglichen Unternehmensgründungen von Investoren des Partnerlandes im eigenen Land.
(5) Unternehmen, die ihren Sitz in Lande einer Vertragspartei haben, sind berechtigt, Zweigstellen im Lande der jeweils anderen Vertragspartei zu gründen. Mindestens 80 % der Angestellten müssen Bürger des Vertragspartners sein, in dessen Land die Zweigstelle eröffnet wird.
(5)Das jeweilige nationale Wirtschaftsrecht findet uneingeschränkte Anwendung.

Paragraph 8 - Kündigung des Vertrages
Der Vertrag kann nach einer 2 wöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.

[Unterschrift des Bundespräsidentenpräsidenten]
[Unterschrift des Bevollmächtigten des anderen Staates]

Bundesaussenministerium der Bundesrepublik Illyria
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Beitrag: #23
RE: Gespräch mit Eva Bratl
19.11.2012, 22:43, Uhr
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2012, 20:57 von Tywin Lannister.)

Sie haben sich bislang nur auf die Trägerraketen konzentriert ? Nun ich schätze bei der stark militärischen Ausrichtung ihres Landes ist das nicht überraschend.

Ich nehme an sie haben für ihren Stützpunkt einen Standort ausgewählt bei dem eine Gefährdung Devons im Falle eines Fehlstarts ausgeschlossen wäre.

Handlung
geht den Vertrag durch

Etliches von dem was sie da vorschlagen geht eigentlich über einen Grundlagenvertrag weit hinaus. Die Neutralitätsverpflichtung hat zum Beispiel eher den Charakter eines Nichtangriffspaktes. Das Handelsabkommen wäre meiner Meinung nach ebenfalls separat zu regeln, eine vollständige Öffnung der devonesischen Märkte für die anturische Wirtschaft wie sie sie hier formuliert haben wird es bis auf Weiteres nicht geben.

"Verbrechen gegen den Frieden und volksverhetzerischen Maßnahmen" sind sehr schwammig formuliert. Bedenkt man die Rolle die unsere Schutzmacht Aquatropolis und auch Devon selbst im Weltherrschaftskrieg gespielt haben werden sie hoffentlich verstehen dass ich bei derart unpräzisen Verpflichtungen etwas zurückhaltend bin.

Es gibt da noch eine weitere Rahmenbedingungen die zu berücksichtigen sind...

Handlung
bereitet einen überarbeiteten Entwurf vor

Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Illyria und dem vereinigten Kaiserreich Devon-Cumberland

§ 1 - Diplomatische Anerkennung

(1)Die Bundesrepublik Illyria und das Kaiserreich Devon bestätigen mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages ihre gegenseitige diplomatische Anerkennung.
(2)Beide Staaten erkennen die bestehenden Grenzen des jeweils anderen an.

§ 2 - Botschaften

(1)Die Unterzeichner erhalten das Recht zur Entsendung von Botschaftern in das Land des jeweils anderen.
(2)Das Botschaftspersonal erhält diplomatische Immunität gemäß den hergebrachten völkerrechtlichen Grundsätzen sowie nationalem Recht.
(3)Das Botschaftsgelände darf vom Gastland nicht ohne Erlaubnis durch die Staatsgewalt betreten werden.
(4)Botschaftspersonal und Botschaftsgelände müssen sich an das jeweilige nationale Recht des Gastlandes halten.

§ 3 - Politik

(1)Die Unterzeichner verpflichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des jeweils anderen einzumischen, sofern es nicht ausdrücklich erwünscht ist.
(2) Konstruktive Kritik ist zulässig.
(3) Beide Staaten bemühen sich um eine Lösung auftretender Streitfragen durch Ausschöpfung friedlicher Mittel.

§ 4 Handel

(1) Beide Vertragsparteien streben eine Aufnahme und positive Entwicklung von Handelsbeziehungen miteinander an.

§ 5 - Ratifizierung und Kündigung

(1) Dieser Vertrag tritt mit Unterschrift der Vertreter beider Staaten in Kraft.
(2) Er kann nach einer 2 wöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.

[Unterschrift des Bundespräsidenten]
[Unterschrift des Emperor of Devon]

Dies wäre mein Vorschlag.

[Bild: i4769bnwqed.png]
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Beitrag: #24
RE: Gespräch mit Eva Bratl
20.11.2012, 15:46, Uhr

Nun, dieser Vertrag scheint mir angemessen.
Das sie einige Bedenken und Zweifel an manchen Pukten haben ist verständlich. Dennoch werde ich diesen Entwurf dem Bundespräsidenten vorlegen.

Die Trägerraketen sind bereit. Illyria hat auf Grund des eingestellten Atomwaffenprogramms einige Erfahrung mit Langstreckenraketen.
Der Standort befindet sich auf einer Militärbasis der Luftwaffe auf den arianischen Inseln in der Hauptstadt Ariana. Dort werden die Raketen in Silos gelagert. Ein Start von diesem Stützpunkt, könnte Devon nicht gefährden. Er wurde ebenfalls dort errichtet, da man die Bundeshauptstadt nicht gefähren möchte.

Bundesaussenministerium der Bundesrepublik Illyria
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Beitrag: #25
RE: Gespräch mit Eva Bratl
20.11.2012, 21:01, Uhr

Das heißt dann also sollte etwas schiefgehen würde die Rakete ins Jademeer stürzen. Nun das ist beruhigend.

Wie gesagt, unter dem Vorbehalt dass es der aussenpolitischen Agenda des Seereichs nicht zuwider läuft, kann ich mir eine technische Kooperation unserer Länder im Bereich Raumfahrt gut vorstellen.

Ich denke der Grundlagenvertrag ist eine gute Basis auf der man für weitergehende Abkommen verschiedener Art aufbauen kann.

Wie schnell wäre ungefähr mit einer Antwort ihres Bundespräsidenten zu rechnen ?

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Beitrag: #26
RE: Gespräch mit Eva Bratl
21.11.2012, 14:57, Uhr
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.11.2012, 14:58 von Eva Bratl. Grund: Grammatik/Rechtschreibung)

Die Raketen es wäre vorgesehen, dass sie ins Kupferne Meer stürzen. Doch das Jademeer ist eine Alternative, falls etwas schiefgehen sollte.
Unsere Wissenschaftler wären hocherfreut über eine Zusammenarbeit.

Ich bestätie hiermit, dass der Bundespräsident offiziell unterzeichnet hat.

Bundesaussenministerium der Bundesrepublik Illyria
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Beitrag: #27
RE: Gespräch mit Eva Bratl
21.11.2012, 22:12, Uhr

Das ging schnell...

Handlung
setzt seine eigene Unterschrift unter den Vertrag

Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Illyria und dem vereinigten Kaiserreich Devon-Cumberland

§ 1 - Diplomatische Anerkennung

(1)Die Bundesrepublik Illyria und das Kaiserreich Devon bestätigen mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages ihre gegenseitige diplomatische Anerkennung.
(2)Beide Staaten erkennen die bestehenden Grenzen des jeweils anderen an.

§ 2 - Botschaften

(1)Die Unterzeichner erhalten das Recht zur Entsendung von Botschaftern in das Land des jeweils anderen.
(2)Das Botschaftspersonal erhält diplomatische Immunität gemäß den hergebrachten völkerrechtlichen Grundsätzen sowie nationalem Recht.
(3)Das Botschaftsgelände darf vom Gastland nicht ohne Erlaubnis durch die Staatsgewalt betreten werden.
(4)Botschaftspersonal und Botschaftsgelände müssen sich an das jeweilige nationale Recht des Gastlandes halten.

§ 3 - Politik

(1)Die Unterzeichner verpflichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des jeweils anderen einzumischen, sofern es nicht ausdrücklich erwünscht ist.
(2) Konstruktive Kritik ist zulässig.
(3) Beide Staaten bemühen sich um eine Lösung auftretender Streitfragen durch Ausschöpfung friedlicher Mittel.

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(1) Beide Vertragsparteien streben eine Aufnahme und positive Entwicklung von Handelsbeziehungen miteinander an.

§ 5 - Ratifizierung und Kündigung

(1) Dieser Vertrag tritt mit Unterschrift der Vertreter beider Staaten in Kraft.
(2) Er kann nach einer 2 wöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.



für die Bundesrepublik Illyria
[Bild: 892323757.jpg]

für das vereinigte Kaiserreich Devon-Cumberland
[Bild: tywini.png]

Dieser Vertrag bildet die Grundlage für formale aussenpolitische Kontakte zwischen unseren Ländern. Für weitergehende Abkommen müsste ich Rücksprache mit dem Rat des Seereichs halten, da mir aber keine Konflikte zwischen Illyria und Aquatropolis bekannt sind sehe ich da eigentlich kein größeres Problem. Es bedeutet lediglich dass zum Beispiel das Inkraftsetzen eines Handelsabkommens etwas länger dauern würde.

[Bild: i4769bnwqed.png]
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Beitrag: #28
RE: Gespräch mit Eva Bratl
03.12.2012, 23:53, Uhr

Ich bedanke mich für Ihre Gastfreundschaft und bin erfreut über das Ergebnis meines Aufenthaltes.
Heute Abend werde ich abreisen.

Unsere Länder haben einen großen Schritt nach vorne gemacht.
Ich verabschiede mich hiermit.

Ach ja, im Grundlagenvertrag wird die gegenseitige Eröffnung von Botschaften erwähnt.
In Illyria werde ich einen Botschafter ernennen.

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Beitrag: #29
RE: Gespräch mit Eva Bratl
04.12.2012, 20:46, Uhr

Da unsere Länder eine weitergehende Zusammenarbeit anstreben, werde ich ebenfalls in absehbarer Zeit einen Vertreter nach Illyria entsenden.

Auf Wiedersehen Frau Bratl.

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Beitrag: #30
RE: Gespräch mit Eva Bratl
05.12.2012, 20:06, Uhr

SimOff
Da wäre noch eine Kleinigkeit.
Wäre es möglich, wenn Sie mir eine Datei mit der Flagge Devons schicken würden?

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