Seereich Aquatropolis
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[Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
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Jeanne DuchampOptionen
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Beitrag: #11
RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
12.10.2011, 19:01, Uhr

Wenn mir die Frage erlaubt sei, was war denn in Ihrem Magen so wertvolles, dass Sie auf diese hohe Schadenssumme kommen?

~ Regentin des Seereiches ~
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Monsieur VoodooOptionen
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    Beitrag: #12
    RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
    12.10.2011, 19:48, Uhr

    Mein ganzes Geschäftsmodell beruht zum großen Teil auf meinem Bauchgefühl, gute Frau. Ohne Bauch wäre ich ruiniert und könnte mir aus dem Kopf schlagen, ihn mir in Zukunft vollzuschlagen.
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    Jeanne DuchampOptionen
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    Beitrag: #13
    RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
    12.10.2011, 20:04, Uhr

    Ah ja.

    ~ Regentin des Seereiches ~
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    Azrael StupidosOptionen
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      Beitrag: #14
      RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
      12.10.2011, 20:08, Uhr

      Hochverehrte Frau Volkstribunin, ich erdreiste mich nur ungern Sie zu unterbrechen, aber ich würde gern zuerst meine Fragen stellen wollen, um Ihnen dann im Anschluss daran die Gelegenheit geben noch weitere Fragen zu stellen. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.

      Also Herr Voodoo, ich bin nicht davon überzeugt, dass ein einfacher Arzt, der noch dazu gerade in Ihrem Unternehmen rehabilitiert, hier unvoreingenommen und fundierte Auskunft darüber geben kann, wie das Zulassungsverfahren für Medikamente im Seereich funktioniert. Ich werde daher den von Ihnen angebotenen Zeugen hier nicht anhören. Weiterhin muss ich feststellen, dass Sie keine Beweise dafür haben, dass nicht angemessen gestestete Medikamente zugelassen und in Verkehr gebracht worden sind.

      Womit können Sie Ihre Behauptung, im Seereich wären angeblich weltweit übliche Medikamententests nicht nur nicht vorgeschrieben, sondern sogar verboten seien substantiell untersetzen? Gibt es dazu rechtliche Vorschriften, von denen ich noch nichts weiß?

      Bei den von Ihnen geforderten Summen handelt es sich entsprechend Ihrer Klageschrift um Schadenersatz, also um die finanzielle Wiedergutmachung eines Ihnen entstandenen materiellen Schadens. Wollen Sie tatsächlich behaupten, Ihr Erbrochenes habe einen Wert von 200 Millionen Muschelmark gehabt? Was haben Sie denn da zu sich genommen, was dann nach der Einnahme angeblich ungetesteter Medikamente wieder Retour kam?

      Azrael Stupidos  
      Friedensrichter
      Der Ignogarant des Aquatropolitanischen Rechts
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      Monsieur VoodooOptionen
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        Beitrag: #15
        RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
        12.10.2011, 20:43, Uhr

        Es handelt sich nicht um materiellen, sondern materiellen incl. seelischen Schaden zuzüglich Schmerzensgeld, Euer Ehren. Dass da etwas wieder retour kam, war doch gut, so kam das Gift der Tabletten wieder heraus.

        Hohes Gericht, werte Beklagte, wird hier nicht die Beweislast völlig verdreht? Wenn Sie erlauben, werde ich nun darlegen, wieso die Beklagte schuldig ist.

        Ich halte nochmal fest.

        1.) Das Gesetz verbietet der Pharmaindustrie Tests an Menschen. Dies ist ein unumstößlicher Fakt. Wenn Tests an Menschen verboten sind, dann kommen die Medikamente unzureichend geprüft auf den Markt.

        2.) Bei dem plötzlich aus dem Hut gezauberten Beweisstück der Beklagten handelt es sich um eine angebliche Mitschrift eines angeblichen Gesprächs zwischen einer handvoll Eingeweihter. Dort habe die Volkstribunin die Verfassung relativiert und eine Unterscheidung zwischen "Experimenten am Menschen" und "Experimenten mit Menschen" gemacht. Dazu habe ich vier Fragen:

        A) Wer hat die Mitschrift gemacht?

        B) Kann die Beklagte glaubhafte Zeugen für ihre Aussage vorführen?

        C) Wo wurde in einem Merkblatt für Ärzte definiert, was der Unterschied zwischen "am" und "mit" ist, immerhin sollen die wissenschaftler ja laut der Mitschrift da erstmal keinen Unterschied gesehen haben. Demnach werden auch alle Ärzte, die an der Unterredung nicht teilgenommen und kein Merkblatt erhalten haben, verfassungstreu keine Experimente mehr durchgeführt haben. Oder will die Volkstribunin behaupten, das alle Ärzte gegen die Verfassung verstoßen haben? Gibt es also so ein Merkblatt und wann wurde es veröffentlicht? Es müsste sich ja im Gesetzesarchiv befinden. Öffentlich ist keines bekannt, dass kann ich schonmal vorwegnehmen. Insofern handelt es sich aus Sicht der Beklagten wirklich bei allen Ärzten um Verfassungsbrecher, die trotz augenscheinlichen Verbots Experimente durchgeführt haben.

        D) Kann die Beklagte Ärzte als Zeugen benennen, die glaubhafter sind als meine Zeugen, die ihre Aussage bestätigen und mein Kreuzverhör überstehen?

        E) Die Beklagte weicht daraufhin aus, dass vermutlich die Experimente ins Ausland verschoben wurden. Ja wieso das denn, wenn sie doch in Aquatropolis erlaubt waren? Also entweder haben sie hier in Aquatropolis stattgefunden und waren damit Verfassungsbruch oder sie fanden im Ausland statt, weil sie hier eben verboten waren und dann wäre meine Anschuldigung ja bewiesen. Zudem, sollte die Regierung ein gesetz erlassen und darauf hoffen, dass dieses durch Auslandsgesetze umgangen wird, damit niemand zu schaden kommt? Wenn ja, dann hätte sie doch das Gesetz gleich selbst so formuliert, dass auch hier niemand zu schaden kommen muss. Nein, die Regierung hat humane Experimente verboten. Es ist völlig an dne Haaren herbeigezogen, dass sie dabei den nationalen Firmen die Zusatzkosten einer Auslandstestung aufbürgen wollte. Und wenn doch, wo ist ein Papier, dass besagt, welche Auslandstests anerkannt würden? Die sind doch sehr unterschiedlich. Ohne solch ein Papier kann nicht von einer absichtlichen Auslandsverlagerung ausgegangen werden.

        Liebe Verwes... Anwesenden, wenn die Regierung Experimente am Menschen verbietet und kein Gesetzeszusatz für Ärzte veröffentlicht und ich Pillen schlucke und mir schlecht wird und ich das auf die fehlenden Zulassungstests schiebe, dann ist es wohl an der Regierung zu beweisen, dass sie sich bei der nachgewiesen irritierenden Gesetzesformulierung um die Durchführung von Zulassungstests bemüht hat. Ich sehe aber keine solche Bemühungen. Außer eine kleine Bemerkung über einen nicht näher definierten Unterschied zwischen "am" und "mit" wobei dem 99% aller Ärzte gar nicht nicht dabei waren. Ganz abgesehen davon, dass es mangels Gesetzeszusatz jedem Pharmahersteller selbst überlassen bleibt, wie er "am" und "mit" interpretiert. Wollen wir die Sache austesten und 12 Philosophen herbeordern und schauen, ob die einstimmig zu einem Ergebnis kommen.

        Nun Euer Ehren, ich bitte Sie, die Beklagte aufzufordern, die Fragen zu beantworten und wirkliche Beweise dafür vorzulegen.
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        Harvey DentOptionen
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        Beitrag: #16
        RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
        13.10.2011, 11:25, Uhr

        angebliches Gespräch zwischen einer Hand voll eingeweihter? Die Mitschrift stammt von einer öffentlichen Kundgebung auf dem Großen Versammlungsplatz ...


        ...

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        Monsieur VoodooOptionen
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          Beitrag: #17
          RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
          13.10.2011, 13:53, Uhr

          Und sollte hier jemand denken, die Mitschriften kämen von einer öffentlichen Kundgebung auf dem Großen Versammlungsplatz, dann würde ich entgegenhalten, dass diese Mitschriften nie veröffentlicht und bis heute gar nicht bekannt waren.


          ...
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          Jeanne DuchampOptionen
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          Beitrag: #18
          RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
          13.10.2011, 19:33, Uhr

          Handlung
          wartet gespannt die Ausführungen des Richters ab

          Kann mal bitte jemand die Ernsthaftigkeit dieser Klage prüfen?


          ...

          ~ Regentin des Seereiches ~
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            Beitrag: #19
            RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
            14.10.2011, 08:00, Uhr

            Mr. Voodoo, ich weise Sie darauf hin, das ICH die Fragen stelle. Wir sind hier nicht in einem astorischen oder albernischen Strafgerichtsverfahren, sondern in einem Verfassungs- und Zivilverfahren vor dem aquatropolitischen Nationalgericht. Also beantworten Sie meine Fragen und nur meine Fragen und reden sonst nur, wenn ich Ihnen das Wort erteile.

            Zur Sache. Der Kläger konnte dem Gericht bisher nicht beweisen, dass ungetestete Medikamente vom Seereich zugelassen und in Verkehr gebracht wurden. Er konnte im übrigen bisher auch nicht schlüssig darlegen, dass im Seereich Medikamente zu einer Zulassung überhaupt Testreihen mit menschlichen Testpersonen bedürfen. Der Verweis, dass dies anderswo auf der Welt angeblich üblich und erforderlich sei, kann das Gericht nicht davon überzeugen, dass dies im Seereich auch so zu sein hat oder zwangsläufig im Seereich auch so ist.

            Seitens des Klägers wurde die bisherige Schadenersatzforderung in eine Forderung nach Schmerzensgeld umformuliert. Dies wird zur Kenntnis genommen. Für die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes bedarf es jedoch eindeutiger Beweise für ein schuldhaftes Fehlverhalten dessen, welcher das Schmerzensgeld zahlen soll. Das kann das Gericht aus der bisherigen Faktenlage nicht erkennen.

            Im Übrigen Herr Voodoo, verdreht hier das Beklagte Seereich keinesfalls die Beweislast. SIE wollen Schmerzensgeld haben, da SIE behaupten, das Seereich würde gegen seine eigene Verfassung verstoßen und es hätte IHNEN seeliche und körperliche Schäden zugefügt. Also müssen SIE alle Beweise vorbringen, dass der Sachverhalt so ist, nicht umgekehrt.

            Und jetzt entziehe ich Ihnen vorerst das Wort und stelle an die hochverehrte Frau Volkstribunin folgende Fragen:

            1. Gibt es im Seereich die Möglichkeit, Medikamente in alternativen Verfahren, z.B. an Zellkulturen, an dem menschlichen Organismus vergleichbaren Lebensformen oder auch gentechnisch hergestellten menschlichen Klonorganismen zur Zulassungsreife zu testen?

            2. Das Seereich hat dies zwar schon mehrfach öffentlich dargelegt, aber ich möchte hier gern noch einmal die Bestätigung von Ihnen haben: Sieht das Seereich medizinische Tests mit freiwillig daran teilnehmenden menschlichen Probanten als vereinbar mit der Verfassung an, welche Tests AN Menschen verbietet?

            Azrael Stupidos  
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            Beitrag: #20
            RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
            14.10.2011, 17:59, Uhr

            Beide Fragen kann ich bejahen.

            ~ Regentin des Seereiches ~
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