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Befehl No. 9 vom 03.07.17 zur Einführung eines Eiländischen Amtssiegels - Druckversion

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Befehl No. 9 vom 03.07.17 zur Einführung eines Eiländischen Amtssiegels - Barbarella Biberhausen - 03.07.2017

Eiland Neu Frankenfels

Befehl No. 9 vom 03.07.17 zur Einführung eines Eiländischen Amtssiegels

1. Zum heutigen Tage wird zur Beglaubigung von Urkunden oder zur Herstellung eines amtlichen Verschlusses von Gegenständen oder Behältnissen das Eiländische Amtssiegel eingeführt.

2. Das Eiländische Amtssiegel zeigt mittig das Wappen des Eilandes. Als Siegelumschrift ist "Eiland Neu Frankenfels" sowie die siegelführende Stelle anzugeben.

3. Das Eiländische Amtssiegel darf ausschließlich von der Ersten Volksbeauftragten oder einer von Ihr mit Befehl zugelassenen Stelle geführt werden.

4. Wer Siegelbruch begeht, das Amtsiegel unberechtigt führt oder verfälscht wird für mindestens ein Jahr in den Kerker der Mahreksburg geworfen.

Die Erste Volksbeauftragte
gez. Biberhausen


Anlage 1 zum Befehl No. 9 vom 03.07.2017

Das Siegel der Ersten Volksbeauftragten.
[Bild: i5160bztw31.jpg]