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Befehl No. 5 vom 16.04.17 zur Festlegung eiländischer Längenmaße - Druckversion

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Befehl No. 5 vom 16.04.17 zur Festlegung eiländischer Längenmaße - Barbarella Biberhausen - 16.04.2017

Eiland Neu Frankenfels

Befehl No. 5 zur Festlegung eiländischer Längenmaße

1. Die historischen Längenmaße Daumenbreit, Schritt, Klafter und Großklafter werden weiterhin verwendet.
2. Ein Großklafter sind 1000 Klafter.
3. Ein Klafter sind 4 Schritt oder 100 Daumenbreit.
4. Ein Schritt (volkstümlich auch Viertelklafter genannt) sind 25 Daumenbreit.
5. Zur Internationalisierung ist das Verhältnis eiländischer Längenmaße zu metrischen Systemen wie folgt festgelegt: Ein Daumenbreit entspricht 1,8 Zentimetern, ein Schritt 45 Zentimetern, ein Klafter 180 Zentimetern und ein Großklafter 18.000 Zentimetern oder 1,8 Kilometern.
6. In der Schatzkammer der Mahreksburg wird der steinerne Urdaumenbreit verwahrt.

Die Provisorische Regierung
gez. Biberhausen, Erste Volksbeauftragte.