Statut Konsorzirats des Inneren - Harvey Dent - 10.06.2011
Dent lässt eine Kopie des Düsterstein'schen Statuts des Konsorzirats des Inneren aufhängen.
Statut des Konsorzirats des Inneren
I. Aufgabenbereich
Dem Konsorzirat des Inneren obliegen folgende Angelegenheiten:
- Teilnahme an Regierungssitzungen und Abstimmungen
- Vergabe von Staatsbürgerschaften
- Erteilen von Staatsbürgerschaftsanträgen
- Integration von Neubürgern
- Oberste Bauaufsicht, Vergabe von Baugenehmigungen
- Oberverwaltung des Grenzschutzes und Polizeisystems, Polizeipersonalwesen, Ernennung des Polizeichefs
- Maßnahmen zur inneren Sicherheit, Quarantäne, Grenzkontrollen, Bürgerüberwachung
- Polizeimaßnahmen, Razzien, vorläufige Festnahmen, Räumungen und Evakuierungen. Festnahmen gelten als auf maximal sieben Tage befristete Untersuchungshaft. Danach ist für einen weiter andauernden Freiheitsentzug ein Gerichtsbeschluss nötig.
- Verbraucherschutz in Absprache mit dem Wirtschaftskonsorzirat
- Redaktions- und Zensurrecht des TV-Kanals 1
- Genehmigung von Waffenscheinen
- Staatsanwaltliche Tätigkeiten
- Vertragsverhandlungen / -unterzeichnungen
- Staatsbesuche und -empfänge, Einladen von Staatsgästen
- Internationale Presseerklärungen
- Personalwesen im Außenkonsorzirat
- Einschätzung der politischen Weltlage
- Begrüßen von Staatsgästen
- Oberbefehl Feuerwehr und nationaler Katastrophenschutz
- Katastrophenunterstützungen im Ausland
- Zentralanlaufstelle der Gouverneuriate
Aus dem Uralt-Forum kopiert, da man ja nie weiß wann das nicht mehr erreichbar ist.
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