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Statut Konsorzirats des Inneren - Druckversion

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Statut Konsorzirats des Inneren - Harvey Dent - 10.06.2011

Handlung
Dent lässt eine Kopie des Düsterstein'schen Statuts des Konsorzirats des Inneren aufhängen.

Statut des Konsorzirats des Inneren

I. Aufgabenbereich

Dem Konsorzirat des Inneren obliegen folgende Angelegenheiten:
  • Teilnahme an Regierungssitzungen und Abstimmungen
  • Vergabe von Staatsbürgerschaften
  • Erteilen von Staatsbürgerschaftsanträgen
  • Integration von Neubürgern
  • Oberste Bauaufsicht, Vergabe von Baugenehmigungen
  • Oberverwaltung des Grenzschutzes und Polizeisystems, Polizeipersonalwesen, Ernennung des Polizeichefs
  • Maßnahmen zur inneren Sicherheit, Quarantäne, Grenzkontrollen, Bürgerüberwachung
  • Polizeimaßnahmen, Razzien, vorläufige Festnahmen, Räumungen und Evakuierungen. Festnahmen gelten als auf maximal sieben Tage befristete Untersuchungshaft. Danach ist für einen weiter andauernden Freiheitsentzug ein Gerichtsbeschluss nötig.
  • Verbraucherschutz in Absprache mit dem Wirtschaftskonsorzirat
  • Redaktions- und Zensurrecht des TV-Kanals 1
  • Genehmigung von Waffenscheinen
  • Staatsanwaltliche Tätigkeiten
  • Vertragsverhandlungen / -unterzeichnungen
  • Staatsbesuche und -empfänge, Einladen von Staatsgästen
  • Internationale Presseerklärungen
  • Personalwesen im Außenkonsorzirat
  • Einschätzung der politischen Weltlage
  • Begrüßen von Staatsgästen
  • Oberbefehl Feuerwehr und nationaler Katastrophenschutz
  • Katastrophenunterstützungen im Ausland
  • Zentralanlaufstelle der Gouverneuriate

SimOff
Aus dem Uralt-Forum kopiert, da man ja nie weiß wann das nicht mehr erreichbar ist.