Seereich Aquatropolis
Es ist: 16.04.2024, 14:07 Uhr


ACBN
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Tywin Lannister
Emperor of Devon
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RE: Informationen zur Marine  (Geschrieben am 02.08.2020 um 18:07 Uhr)
[img]https://bilder.der.mikronationen.de/uploads/2020/08/i10702bshy03.jpg[/img]
(Bildquelle: Wikipedia Lizenz: PD)

CV Atlas-Klasse

Die Atlas-Klasse ist das Ergebnis eines langwierigen Entwicklungsprojekts mit dem Ziel die alten Flugzeugträger der Excelsior-Klasse zu ersetzen. Im Vergleich zu früheren devonesischen Flugzeugträgern ist sie wesentlich größer und verfügt über die Kapazitäten ein komplettes Geschwader transportieren zu können sowie über die neuesten Systeme zu Ortung, Feuerleitung und Operationsführung. Die HMS Atlas soll für die absehbare Zukunft als Flaggschiff der devonesischen Hauptflotte eingesetzt werden.

Technische Daten:

Technische Daten:
Verdrängung: 65.000t
Länge: 284m
Breite: 39m (Rumpf)
Tiefgang: 11m
Besatzung: 1450 Mann (inklusive Flugpersonal)
Höchstgeschwindigkeit: 28 Knoten
Reichweite: 10.000 nm
Bewaffnung:
48 F-80 Demon
10 Helikopter
CIWS:
3x20mm Gatling Geschütz
4x30mm Maschinenkanonen
2x21-fach Starter für Kurzstreckenflugabwehrraketen

Aktive Schiffe: 1
1. HMS Atlas
RE: Informationen zur Marine  (Geschrieben am 02.08.2020 um 17:35 Uhr)
[img]https://bilder.der.mikronationen.de/uploads/2020/08/i10694bwom7a.jpg[/img]
(Bildquelle: Wikipedia; Lizenz: OGL V1.0)

S Avenger-Klasse

Die Avenger-Klasse wurde 2020 in Dienst gestellt. Der Erstentwurf dieser Schiffsklasse ist relativ alt da die Ambition eine Flotte von SSBN aufzubauen fast so alt ist wie das devonesische Atomwaffenprogramm selbst. Aufgrund mangelnder Erfahrung im Bau derartiger Boote wurde die Umsetzung jedoch immer wieder zurückgestellt und die Pläne mehrmals überarbeitet, zuletzt basierend auf den Erfahrungen mit der HMS Executor die als Testträger für wichtige Schlüsseltechnologien verwendet wurde und nach Absprachen mit dem Seereich Aquatropolis. Dank des Technologietransfers mit dem Seereich können die Raketensilos des Schiffes statt mit ballistischen Raketen auch mit Magazinen für Marschflugkörper ausgerüstet werden wodurch die Avenger-Klasse durch eine relativ einfache Neubestückung in der Werft sowohl als SSBN mit 16 Interkontinentalraketen als auch als SSGN mit bis zu 192 Marschflugkörpern eingesetzt werden kann. Die Avenger-Klasse bildet in ihrer SSBN-Konfiguration derzeit das Rückgrat der devonesischen Zweitschlagskapazität.

Technische Daten:

Verdrängung: 15.900t (getaucht)
Länge: 149,9m
Breite: 12,8m
Tiefgang: 12m
Besatzung: 135 Mann
Tauchtiefe: 350m (getestet)
Höchstgeschwindigkeit: 25 Knoten
Seeausdauer: 180 Tage
Bewaffnung:
4x 533mm Torpedorohre
16x Raketensilos für ballistische Raketen oder Magazine für Marschflugkörper

Aktive Schiffe: 6
RE: Gesetzblatt  (Geschrieben am 20.06.2020 um 14:14 Uhr)
[img]http://bilder.der.mikronationen.de/uploads/2015/10/i2863byfj0u.png[/img]


Schulgesetz


§1 Geltungsbereich:

Dieses Gesetz regelt die einheitliche Organisation des Schulwesens auf dem Gebiet des vereinigten Kaiserreichs Devon-Cumberland.


§2 Schulpflicht

(1) Jeder Bürger des Kaiserreichs Devon-Cumberland wird mit Vollendung des 6. Lebensjahres schulpflichtig
(2) Es besteht eine mindestens 10 jährige Verpflichtung zum Schulbesuch
(3) Beim Besuch weiterführender Schulformen verlängert sich die Schulpflicht entsprechend


§3 Schulaufsicht

(1) Sämtliche Schulen auf dem Gebiet des Kaiserreichs Devon-Cumberland unterliegen der Aufsicht des Master of Knowledge bzw. des durch diesen geführten Bildungs- und Wissenschaftsministeriums.
(2) Diese Aufsicht dient der Überwachung der Einhaltung festgelegter Mindeststandards in Bezug auf den Unterricht, die Qualifikation der Lehrkräfte und der Qualität der Schulabschlüsse.


§4 öffentliche Schulen

(1) Das Kaiserreich Devon-Cumberland kann jederzeit öffentliche Schulen gründen welche aus Mitteln des Staatshaushaltes zu unterhalten sind
(2) Jedem schulpflichtigen Bürger ist ungeachtet seiner Herkunft, seiner Person oder ethischer Beweggründe Zugang zu staatlichen Schulen zu ermöglichen.
(3) Öffentliche Schulen sind direkt an Weisungen des Master of Knowledge bzw. des durch diesen geführten Bildungs- und Wissenschaftsministeriums gebunden.

§5 Förderschulen/Special Schools

(1) Förderschulen/Special Schools sind Einrichtungen die speziell auf die Bedürfnisse schwerbehinderter Kinder und Jugendlicher ausgerichtet sind.
(2) Diese sind durch das Kaiserreich Devon-Cumberland zu gründen werden aus Mitteln des Staatshaushaltes unterhalten und unterliegen im Sinne des §3 der Aufsicht des Master of Knowledge bzw. des durch diesen geführten Bildungs- und Wissenschaftsministeriums.
(3) Jeder an einer Förderschule/Special School eingesetzte Betreuer muss über eine Zusatzausbildung als Pflegekraft verfügen.
(4) Bürger des Kaiserreichs Devon-Cumberland welche aufgrund einer schwerwiegenden Behinderung körperlich oder geistig nicht fähig sind den Besuch einer regulären Schule zu bewältigen, sind im Rahmen ihrer 10-jährigen Schulpflicht mit Vollendung des 6. Lebensjahres an eine Förderschule/Special School zu überstellen.
(5) Eine solche Überstellung erfolgt nur unter der Voraussetzung dass zwei voneinander unabhängige Gutachter eine Schwere der Behinderung attestieren die den Besuch einer regulären Schule ausschließt. Andernfalls erfolgt die Überstellung an eine behindertengerechte Grundschule/Elementary School. Bei zwei voneinander abweichenden Gutachten wird ein dritter Gutachter hinzugezogen ohne über die vorangegangen Gutachten in Kenntnis gesetzt zu werden.
(6) Zielstellung von Förderschulen/Special Schools ist die Vermittlung und Förderung von Fähigkeiten die es den zu betreuenden Schülern ermöglichen einen größtmöglichen Anteil ihres Lebens selbstständig bewältigen zu können. Art und Umfang der erworbenen und Fertigkeiten werden bei Ausscheiden aus dem Schulsystem für jeden Schüler individuell in einem ausführlichen schriftlichen Gutachten festgehalten.

§6 Privatschulen

(1) Die Gründung privater Schulen jedweder Schulform ist nach Prüfung und Zulassung durch den Master of Knowledge möglich, diese haben ihre Finanzierung eigenverantwortlich ohne Unterstützung durch den Staatshaushalt zu bestreiten
(2) Eventuelle Zulassungsbeschränkungen an Privatschulen obliegen der jeweiligen Schulleitung
(3) Jede Privatschule unterliegt im Sinne des §3 der Aufsicht des Master of Knowledge bzw. des durch diesen geführten Bildungs- und Wissenschaftsministeriums.
(4) Wird festgestellt dass eine Privatschule den vorgegebenen Mindestanforderungen nicht genügt so kann ihr die Zulassung entzogen werden.
(5) Bei Schließung einer Privatschule werden sämtliche Schüler die keinen Platz an einer anderen privaten Bildungseinrichtung finden können an die nächstgelegenen öffentlichen Schulen überstellt


§7 Lehrkräfte

(1) Voraussetzung für die Ausübung des Lehrerberufs ist die fachliche Qualifikation durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium und das Bestehen eines durch das Bildungs- und Wissenschaftsministerium abzunehmenden Examens.
(2) Lehrkräfte an öffentlichen Schulen stehen in einem Dienstverhältnis zum Bildungs- und Wissenschaftsministerium.
(3) Bei Feststellung staats- oder verfassungsfeindlichen Verhaltens einer Lehrkraft im öffentlichen Schuldienst, ist diese umgehend aus dem Dienst zu entfernen.

§8 Schulformen

(1) Öffentliche Schulen des Kaiserreichs Devon-Cumberland unterteilen sich in Grundschulen/Elementary Schools, Gesamtschulen/Comprehensive Schools, Fachoberschulen/Secondary technical Schools und Gymnasien/Grammar Schools.
(2) Grundschulen/Elementary Schools umfassen die Klassenstufen 1-6. Der Abschluss der 6. Klasse ist nicht an die Erlangung eines Schulabschlusses gekoppelt.
(3) Gesamtschulen/Comprehensive Schools umfassen die Klassenstufen 7-10.
(4) Fachoberschulen/Secondary technical Schools umfassen die Klassenstufen 11-13.
(5) Gymnasien/Grammar Schools umfassen in der gymnasialen Unterstufe/Secondary Level die Klassen 7-10 und in der gymnasialen Oberstufe/Academic Level die Klassen 11-13.

§9 schulische Laufbahn

(1) Nach Vollendung des 6. Lebensjahres erfolgt für jeden Bürger des Kaiserreichs Devon-Cumberland zum nächstmöglichen Termin die Einschulung in einer in der nähe seines Wohnortes befindlichen Grundschule/Elemtary School.
(2) Nach Abschluss der 6. Klasse erfolgt anhand einer Leistungsevaluation die Überstellung an eine Gesamtschule/Comprehensive School oder im Falle leistungsstarker Schüler/innen an ein Gymnasium/Grammar School.
(3) Der Abschluss der 10. Klasse einer Gesamtschule/Comprehensive School mit einem Notendurchschnitt von 2.5 oder besser berechtigt zum Besuch einer Fachoberschule/Secondary technical School
(4) Der Abschluss der 10. Klasse einer Gesamtschule/Comprehensive School mit einem Notendurchschnitt von 1.5 oder besser berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe/Academic Level
(5) Bei Abschluss der gymnasialen Unterstufe/Secondary Level erfolgt automatisch die Zulassung zur gymnasialen Oberstufe/Academic Level.

§10 Abschlüsse

(1) Abschlussprüfungen zur Erlangung eines Schulabschlusses sind für das gesamte Kaiserreich Devon-Cumberland zentral durch das Bildungs- und Wissenschaftsministerium auszuarbeiten und werden an einem festgelegten Prüfungstag an sämtlichen öffentlichen und privaten Schulen auf dem Gebiet des Kaiserreichs einheitlich abgelegt.
(2) Eine Abschlussprüfung gilt als bestanden wenn eine Endnote besser als 4,0 erreicht wurde. Bei Nichtbestehen einer Abschlussprüfung erfolgt eine Nachprüfung deren Benotung mit der Endnote der ersten Prüfung gemittelt wird.
(3) Der erfolgreiche Abschluss der 10. Klasse einer Gesamtschule/Comprehensive School oder der gymnasialen Unterstufe führt zum Erwerb der mittleren Reife/Certificate of General Secondary Education (G-Grade).
(4) Der erfolgreiche Abschluss der 13. Klasse einer Fachoberschule/Secondary technical School führt zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife/Certificate of Technical Secondary Education (T-Grade).
(5) Der erfolgreiche Abschluss der gymnasialen Oberstufe/Academic Level führt zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife/Certificate of Academic Secondary Education (A-Grade).

§11 Gültigkeit

Dieses Gesetz tritt mit Unterschrift des Kaisers und Veröffentlichung im Gesetzesblatt in Kraft.


seine kaiserliche Majestät,
Tywin I., Kaiser von Devon, King of Cumberland, König von Ramberg, Großherzog von Devon
[img]http://bilder.der.mikronationen.de/uploads/2015/12/i3300bzuwz3.png[/img]
RE: Kaiserliche Edikte  (Geschrieben am 20.06.2020 um 14:10 Uhr)
[img]http://bilder.der.mikronationen.de/uploads/2015/10/i2863byfj0u.png[/img]

kaiserlicher Erlass

Hiermit setzen wir Tywin I., Emperor of Devon, das folgende Gesetz in Kraft:


Schulgesetz


§1 Geltungsbereich:

Dieses Gesetz regelt die einheitliche Organisation des Schulwesens auf dem Gebiet des vereinigten Kaiserreichs Devon-Cumberland.


§2 Schulpflicht

(1) Jeder Bürger des Kaiserreichs Devon-Cumberland wird mit Vollendung des 6. Lebensjahres schulpflichtig
(2) Es besteht eine mindestens 10 jährige Verpflichtung zum Schulbesuch
(3) Beim Besuch weiterführender Schulformen verlängert sich die Schulpflicht entsprechend


§3 Schulaufsicht

(1) Sämtliche Schulen auf dem Gebiet des Kaiserreichs Devon-Cumberland unterliegen der Aufsicht des Master of Knowledge bzw. des durch diesen geführten Bildungs- und Wissenschaftsministeriums.
(2) Diese Aufsicht dient der Überwachung der Einhaltung festgelegter Mindeststandards in Bezug auf den Unterricht, die Qualifikation der Lehrkräfte und der Qualität der Schulabschlüsse.


§4 öffentliche Schulen

(1) Das Kaiserreich Devon-Cumberland kann jederzeit öffentliche Schulen gründen welche aus Mitteln des Staatshaushaltes zu unterhalten sind
(2) Jedem schulpflichtigen Bürger ist ungeachtet seiner Herkunft, seiner Person oder ethischer Beweggründe Zugang zu staatlichen Schulen zu ermöglichen.
(3) Öffentliche Schulen sind direkt an Weisungen des Master of Knowledge bzw. des durch diesen geführten Bildungs- und Wissenschaftsministeriums gebunden.

§5 Förderschulen/Special Schools

(1) Förderschulen/Special Schools sind Einrichtungen die speziell auf die Bedürfnisse schwerbehinderter Kinder und Jugendlicher ausgerichtet sind.
(2) Diese sind durch das Kaiserreich Devon-Cumberland zu gründen werden aus Mitteln des Staatshaushaltes unterhalten und unterliegen im Sinne des §3 der Aufsicht des Master of Knowledge bzw. des durch diesen geführten Bildungs- und Wissenschaftsministeriums.
(3) Jeder an einer Förderschule/Special School eingesetzte Betreuer muss über eine Zusatzausbildung als Pflegekraft verfügen.
(4) Bürger des Kaiserreichs Devon-Cumberland welche aufgrund einer schwerwiegenden Behinderung körperlich oder geistig nicht fähig sind den Besuch einer regulären Schule zu bewältigen, sind im Rahmen ihrer 10-jährigen Schulpflicht mit Vollendung des 6. Lebensjahres an eine Förderschule/Special School zu überstellen.
(5) Eine solche Überstellung erfolgt nur unter der Voraussetzung dass zwei voneinander unabhängige Gutachter eine Schwere der Behinderung attestieren die den Besuch einer regulären Schule ausschließt. Andernfalls erfolgt die Überstellung an eine behindertengerechte Grundschule/Elementary School. Bei zwei voneinander abweichenden Gutachten wird ein dritter Gutachter hinzugezogen ohne über die vorangegangen Gutachten in Kenntnis gesetzt zu werden.
(6) Zielstellung von Förderschulen/Special Schools ist die Vermittlung und Förderung von Fähigkeiten die es den zu betreuenden Schülern ermöglichen einen größtmöglichen Anteil ihres Lebens selbstständig bewältigen zu können. Art und Umfang der erworbenen und Fertigkeiten werden bei Ausscheiden aus dem Schulsystem für jeden Schüler individuell in einem ausführlichen schriftlichen Gutachten festgehalten.

§6 Privatschulen

(1) Die Gründung privater Schulen jedweder Schulform ist nach Prüfung und Zulassung durch den Master of Knowledge möglich, diese haben ihre Finanzierung eigenverantwortlich ohne Unterstützung durch den Staatshaushalt zu bestreiten
(2) Eventuelle Zulassungsbeschränkungen an Privatschulen obliegen der jeweiligen Schulleitung
(3) Jede Privatschule unterliegt im Sinne des §3 der Aufsicht des Master of Knowledge bzw. des durch diesen geführten Bildungs- und Wissenschaftsministeriums.
(4) Wird festgestellt dass eine Privatschule den vorgegebenen Mindestanforderungen nicht genügt so kann ihr die Zulassung entzogen werden.
(5) Bei Schließung einer Privatschule werden sämtliche Schüler die keinen Platz an einer anderen privaten Bildungseinrichtung finden können an die nächstgelegenen öffentlichen Schulen überstellt


§7 Lehrkräfte

(1) Voraussetzung für die Ausübung des Lehrerberufs ist die fachliche Qualifikation durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium und das Bestehen eines durch das Bildungs- und Wissenschaftsministerium abzunehmenden Examens.
(2) Lehrkräfte an öffentlichen Schulen stehen in einem Dienstverhältnis zum Bildungs- und Wissenschaftsministerium.
(3) Bei Feststellung staats- oder verfassungsfeindlichen Verhaltens einer Lehrkraft im öffentlichen Schuldienst, ist diese umgehend aus dem Dienst zu entfernen.

§8 Schulformen

(1) Öffentliche Schulen des Kaiserreichs Devon-Cumberland unterteilen sich in Grundschulen/Elementary Schools, Gesamtschulen/Comprehensive Schools, Fachoberschulen/Secondary technical Schools und Gymnasien/Grammar Schools.
(2) Grundschulen/Elementary Schools umfassen die Klassenstufen 1-6. Der Abschluss der 6. Klasse ist nicht an die Erlangung eines Schulabschlusses gekoppelt.
(3) Gesamtschulen/Comprehensive Schools umfassen die Klassenstufen 7-10.
(4) Fachoberschulen/Secondary technical Schools umfassen die Klassenstufen 11-13.
(5) Gymnasien/Grammar Schools umfassen in der gymnasialen Unterstufe/Secondary Level die Klassen 7-10 und in der gymnasialen Oberstufe/Academic Level die Klassen 11-13.

§9 schulische Laufbahn

(1) Nach Vollendung des 6. Lebensjahres erfolgt für jeden Bürger des Kaiserreichs Devon-Cumberland zum nächstmöglichen Termin die Einschulung in einer in der nähe seines Wohnortes befindlichen Grundschule/Elemtary School.
(2) Nach Abschluss der 6. Klasse erfolgt anhand einer Leistungsevaluation die Überstellung an eine Gesamtschule/Comprehensive School oder im Falle leistungsstarker Schüler/innen an ein Gymnasium/Grammar School.
(3) Der Abschluss der 10. Klasse einer Gesamtschule/Comprehensive School mit einem Notendurchschnitt von 2.5 oder besser berechtigt zum Besuch einer Fachoberschule/Secondary technical School
(4) Der Abschluss der 10. Klasse einer Gesamtschule/Comprehensive School mit einem Notendurchschnitt von 1.5 oder besser berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe/Academic Level
(5) Bei Abschluss der gymnasialen Unterstufe/Secondary Level erfolgt automatisch die Zulassung zur gymnasialen Oberstufe/Academic Level.

§10 Abschlüsse

(1) Abschlussprüfungen zur Erlangung eines Schulabschlusses sind für das gesamte Kaiserreich Devon-Cumberland zentral durch das Bildungs- und Wissenschaftsministerium auszuarbeiten und werden an einem festgelegten Prüfungstag an sämtlichen öffentlichen und privaten Schulen auf dem Gebiet des Kaiserreichs einheitlich abgelegt.
(2) Eine Abschlussprüfung gilt als bestanden wenn eine Endnote besser als 4,0 erreicht wurde. Bei Nichtbestehen einer Abschlussprüfung erfolgt eine Nachprüfung deren Benotung mit der Endnote der ersten Prüfung gemittelt wird.
(3) Der erfolgreiche Abschluss der 10. Klasse einer Gesamtschule/Comprehensive School oder der gymnasialen Unterstufe führt zum Erwerb der mittleren Reife/Certificate of General Secondary Education (G-Grade).
(4) Der erfolgreiche Abschluss der 13. Klasse einer Fachoberschule/Secondary technical School führt zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife/Certificate of Technical Secondary Education (T-Grade).
(5) Der erfolgreiche Abschluss der gymnasialen Oberstufe/Academic Level führt zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife/Certificate of Academic Secondary Education (A-Grade).

§11 Gültigkeit

Dieses Gesetz tritt mit Unterschrift des Kaisers und Veröffentlichung im Gesetzesblatt in Kraft.


seine kaiserliche Majestät,
Tywin I., Kaiser von Devon, King of Cumberland, König von Ramberg, Großherzog von Devon
[img]http://bilder.der.mikronationen.de/uploads/2015/12/i3300bzuwz3.png[/img]
RE: Kaiserliches Schloss zu Devon  (Geschrieben am 14.04.2019 um 23:45 Uhr)
Es ist eine seltene Gelegenheit euch zu einem Staatsbesuch hier begrüßen zu dürfen.
RE: Kaiserliches Schloss zu Devon  (Geschrieben am 07.04.2019 um 13:20 Uhr)
Handlung
probiert einen Löffel von der Vorsuppe und signlisiert damit gleichzeitig dass der Gang eröffnet ist
RE: Kaiserliches Schloss zu Devon  (Geschrieben am 31.03.2019 um 22:47 Uhr)
Handlung
Der Raum ist für kleine aber immer noch repräsentative Zusammenkünfte ausgelegt. Wände und Decken sind in hellen Farben gehalten und mit Stuck verziert. Durch insgesamt drei nahe am Boden ausgehende etwa 2 m hohe und 1,5 m breite Fenster lässt sich der Schlosspark sehen. Über der Tafel sind zwei Kristallkronleuchter angebracht. Am Kopfende (hinter dem Kaiser) befindet sich ein Kamin in dem derzeit allerdings kein Feuer brennt. Darüber befindet sich ein Gemälde welches die Reichsgründerin Petra I. zeigt.

Handlung
Mehrere Diener beginnen Damit eine Gemüsebrühe als leichte Vorsuppe aufzutragen.
RE: Kaiserliches Schloss zu Devon  (Geschrieben am 25.03.2019 um 23:44 Uhr)
Handlung
nimmt am Kopfende der Tafel Platz
RE: Kaiserliches Schloss zu Devon  (Geschrieben am 20.03.2019 um 00:22 Uhr)
Nun, die Freude ist ganz meinerseits, Volkstribunin.

Möchtet ihr euch nicht setzen?
RE: Kaiserliches Schloss zu Devon  (Geschrieben am 17.03.2019 um 14:43 Uhr)
Nun, das sehe ich.

Handlung
Lässt die Tatsache unkommentiert dass sich seine Tochter damit auch gleich eine gute Ausrede geschaffen hat um an dem Essen teilzunehmen.

Volkstribunin Duchamp, willkommen im kaiserlichen Schloss zu Devon.
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Über Tywin Lannister
  • Geburtstag: Nicht angegeben
  • Geschlecht: Männlich
  • Dienstgrad: -
  • Adelstitel: Lord (Marquess of Casterly)
  • Herkunft: Kaiserreich Devon
  • Heimat: Cumberland
  • Beschreibung: Tywin ist das Oberhaupt der cumberländischen Adelsfamilie Lannister und CEO des devonesischen Unternehmens LannisCorp.
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